Geschäftsbedingungen von ACOMWARE, s.r.o

Englische Version der GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ACOMWARE SRO

1. Allgemeine Bestimmungen

 Das Unternehmen ACOMWARE s.r.o. mit Sitz in Prag 4, Budějovická 778/3, Postleitzahl 140 00, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Prag, Abschnitt C, Einlage 92586, ID-Nummer: 250 47 965 (im Folgenden: (im Folgenden als „Auftragnehmer“ bezeichnet) ist in erster Linie ein Beratungsunternehmen und eine Werbeagentur, die hauptsächlich im Bereich Internet-Marketing und elektronischen Handel tätig ist.

Der Kunde ist eine natürliche oder juristische Person, die aufgrund einer Bestellung oder eines Vertrages Marketing- und/oder Werbe- und/oder E-Mail-Dienste und/oder Datendienste und/oder sonstige Leistungen des Auftragnehmers für sich oder einen Dritten verbindlich bestellt Party. Die Erbringung der Leistungen des Auftragnehmers an einen Dritten, der nicht der Auftraggeber ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

Bei Marketingleistungen handelt es sich um eine besondere Form von Leistungen, die auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung mit dem Kunden erbracht werden und in den einzelnen Vertragspunkten näher spezifiziert werden. Dazu gehören insbesondere die Verwaltung von PPC- oder RTB-Kampagnen, Website-Optimierung für Internet-Suchmaschinen, Aufbau von Backlinks, Content-Management und Community-Management in sozialen Netzwerken, XML-Feed-Management für Massensuchmaschinen, E-Mail-Dienste, Daten- und Webanalysedienste , Grafik- oder andere Produktionsdienstleistungen und mehr.

Werbeleistungen (Kampagnen) sind zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarte Leistungen mit werblichem Charakter. Der Auftragnehmer sorgt in der Regel für die Veröffentlichung des vereinbarten Werbeformats (Kampagne) mit bestimmten Parametern auf den im Auftrag angegebenen Servern (Internetpräsentation, auf der das Werbeformat veröffentlicht wird) oder in anderen Medien, z.B. für den in. definierten Zeitraum die Bestellung, in Form eines festgelegten Budgets oder der Weitergabe fester Beträge an das Werbesystem usw.

Unter Datendienstleistungen versteht man alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Leistungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung. Dies betrifft sowohl die Daten des Kunden bzw. des Auftragsverarbeiters, als auch die Daten Dritter. Alle Berichts-, Analyse-, Forschungs- und anderen Datendienste sind enthalten. Darüber hinaus sind unter diesem Begriff auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erhebung und Speicherung von Daten oder der Verwaltung eines Data Warehouses zu verstehen.

Zweck dieser Geschäftsbedingungen ist die Anpassung der Konditionen von Aufträgen und Leistungserbringungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, also insbesondere die Anpassung von Rahmenverträgen, Leistungsaufträgen und der Begründung, Änderung und Beendigung von Unterverträgen auf deren Grundlage die Leistungserbringung erfolgt, sowie die Rechte, Pflichten und Ansprüche der Vertragsparteien aus diesen Verträgen sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für die Nutzung von Softwarelösungen oder sonstigen Systemen Dritter, die der Auftragnehmer auf seine Initiative oder auf Wunsch des Auftraggebers bereitstellt – z.B. Akustiksystem, Maileon-Softwarelösung, Exponea-Softwarelösung, Google, Inc. Systeme. (z. B. Google Ads, Google Marketing Platform usw.), SEZNAM.CZ, as (z. B. Sklik) und andere. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch in den Fällen, in denen der Auftragnehmer seine Tätigkeiten auf vom Auftraggeber direkt zur Verfügung gestellten Systemen ausführt.

Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den oben beschriebenen Softwarelösungen und anderen oben genannten Systemen um Produkte Dritter handelt, die nicht der Auftragnehmer sind. Ausfälle solcher Drittsysteme, bzw Zugangsbeschränkungen zu diesen Systemen durch Dritte oder deren Zulieferer können nicht zu Lasten des Auftragnehmers gehen und sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

Die Grundregeln für die Nutzung von Softwarelösungen Dritter sind in Artikel 4 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführt. Für den Einsatz von Softwarelösungen Dritter gelten im Übrigen ausdrücklich die von dem Drittanbieter erstellten Regeln, technischen und betrieblichen Dokumentationen, jeweils in der jeweils aktuellen Fassung. Diese Dokumente sind in ihrer aktuellen Form auf der Website des jeweiligen Anbieters oder für ausgewählte Dienste unter dem untenstehenden Link verfügbar. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Voraussetzung für die Nutzung von Softwarelösungen oder sonstigen Systemen Dritter gegebenenfalls der Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung mit dem Softwarelösungsanbieter zur Regelung des gegenseitigen Zusammenwirkens sein kann. Der Auftragnehmer wird ihn ggf. hierüber informieren.

Konditionen einzelner ausgewählter Lösungen:

Akustisch (https://acoustic.com/terms-conditions/)

Exponea (https://exponea.com/legal/terms-of-service/, https://exponea.com/legal/privacy-policy/)

Maileon (https://www.maileon.de/mehr/agb/, https://www.maileon.de/datenschutz/).

Glas (https://napoveda.sklik.cz/pravidla/smluvni-podminky-pro-inzerenty/)

Google Ads (https://payments.google.com/u/0/paymentsinfofinder)

Google Marketing Platform (https://policies.google.com/terms?hl=en)

 

2. Bestellen

Die verbindliche Bestellung von Leistungen erfolgt auf Grundlage einer schriftlichen Bestellung (auch per Fax oder E-Mail, Unterschrift mittels Signaturanwendung, z. B. DocuSign) oder auf Grundlage der Zahlung einer vom Auftragnehmer ausgestellten und von ihm ausgeführten Anzahlungsrechnung (Proforma). Kunde.

Die Bestellung ist für den Auftragnehmer erst verbindlich, wenn der Auftragnehmer sie gegenüber dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Der Auftragnehmer kann den Auftrag auch dadurch bestätigen, dass er mit der Ausführung der entsprechenden Arbeiten beginnt.

Alle Teilbestellungen des Kunden werden nach Möglichkeit nummeriert, damit es nicht zu Duplikaten kommt.

Durch die Bestätigung der Bestellung wird davon ausgegangen, dass zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ein Vertragsverhältnis eingegangen ist, für das neben dem abgeschlossenen Vertrag auch die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und der Dokumente, auf die sie sich beziehen, gelten.

Mit dem Abschluss des Vertrages, dem Absenden der Bestellung oder der Zahlung gemäß der Vorausrechnung erklärt der Kunde sein Einverständnis:

a) mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers;

b) bei der Nutzung einer Softwarelösung oder Drittsystemen auch die Geschäftsbedingungen des Softwareanbieters;

c) bei der Bestellung von Werbung in fremden Medien mit den von deren Betreibern festgelegten Bedingungen für die Veröffentlichung von Werbung in diesen Medien.

Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer Anweisungen zur Verarbeitung der von ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in einer vom Auftragnehmer festgelegten angemessenen Weise zu erteilen.

3. Finanzielle Bedingungen

3.1 Preis

Der Preis wird auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer ausgehandelt. Die Preise verstehen sich stets ohne Mehrwertsteuer, die nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften hinzugerechnet wird.

3.2 Rechnungs- und Zahlungsbedingungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Vorschuss auf den Preis oder eine Vorauszahlung zu verlangen (die Zahlung erfolgt auf Grundlage einer Anzahlungsrechnung). Der entsprechende Zahlungsbetrag muss dann spätestens zwei (2) Werktage vor dem vereinbarten Beginn der jeweiligen Leistung auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben sein. Für den Fall, dass die Zahlung nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben wird, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, mit der Leistungserbringung zu beginnen.

Rechnungen mit den Einzelheiten des Steuerbelegs werden innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der steuerpflichtigen Transaktion ausgestellt.

Erfolgt die Leistungserbringung kontinuierlich über mehrere Monate oder im Rahmen einzelner Kampagnen, ist es möglich, dass der Auftragnehmer am Ende jedes Kalendermonats/jeder Kampagne Teilrechnungen für den entsprechenden Teil der Leistungen erstellt.

Die Fälligkeit der Rechnungen beträgt 14 Tage ab Ausstellungsdatum bzw. 21 Tage ab Kaufdatum, es sei denn, zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer wurde schriftlich eine andere Frist vereinbart, die auf der Rechnung des Auftragnehmers angegeben ist. Im Falle einer Verzögerung bei der Zahlung von Rechnungen ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 0,15 % des geschuldeten Betrags für jeden Tag der Verzögerung, einschließlich des Beginns, in Rechnung zu stellen. Durch die Zahlung von Verzugszinsen bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz etwaiger Schäden oder sonstiger Schäden unberührt. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen bleibt auch nach Vertragsende bestehen.

Als ordnungsgemäß bezahlte Leistungen gelten Leistungen, die in der auf der Bestellung/dem Steuerbeleg und unter dem dort angegebenen Variablensymbol angegebenen Höhe bezahlt wurden. Bei der Rückerstattung handelt es sich um die Gutschrift des Betrages auf dem Bankkonto des Auftragnehmers.

Falsch-, Teil- oder Sammelzahlungen können vom Auftragnehmer nicht akzeptiert werden. Solche Zahlungen können abzüglich etwaiger Bankgebühren des Auftragnehmers auf das Konto zurückerstattet werden, von dem sie dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben wurden.

Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht berechtigt, seine Ansprüche gegen den Auftragnehmer abzutreten oder auszusetzen.

3.3 Stornierungsbedingungen

Für den Fall, dass der Kunde eine bereits bestätigte Bestellung stornieren möchte, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Stornogebühr in Höhe des vereinbarten Preises einschließlich Mehrwertsteuer gemäß der Bestellung zu zahlen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

3.4 Besondere Bedingungen für offene Rechnungen

Im Falle einer verspäteten Zahlung einer Rechnung (auch einer Rechnung, die aufgrund eines anderen mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags ausgestellt wurde) durch den Kunden hat der Auftragnehmer das Recht, die Erbringung von Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag auszusetzen, ohne den Kunden benachrichtigen zu müssen, und darüber hinaus ggf. die weitere Aufnahme der Arbeiten an die Zahlung einer angemessenen Vorauszahlung durch den Kunden zu knüpfen. Wird die Erbringung dieser Leistungen unterbrochen, so berührt dies den Anspruch des Auftragnehmers auf eine feste Vergütung auch für die Zeit der Nichterbringung der Leistungen nicht. Der Auftragnehmer ist außerdem berechtigt, jede Kampagne oder Werbekommunikation des Kunden auszusetzen, der mit der Zahlung einer dem Auftragnehmer geschuldeten Verpflichtung im Rückstand ist, und diese Kampagne oder Werbekommunikation gilt aus Gründen, die auf der Seite des Kunden liegen, als beendet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen den Auftraggeber eines Dritten zu bedienen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, in besonders vereinbarten Fällen, zur Wahrung der Rechte des Auftragnehmers oder zur Einziehung seiner Ansprüche, bei der Abtretung von Forderungen Auskünfte über einzelne Geschäftsfälle und über den Auftraggeber an Dritte weiterzugeben oder deren sonstige Abwicklung an seine Rechts-, Buchhaltungs-, Steuer- und ähnlichen Berater, an die mit dem Auftragnehmer verbundenen Personen sowie an die Person, die den Auftragnehmer gegen das Risiko der Nichtzahlung von Forderungen versichert oder für ihn einzieht.

4. Nutzungsbedingungen

4.1 Die Aufteilung des vereinbarten Zeitfonds auf einzelne Leistungen und der Umfang der vom Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrages durchgeführten Tätigkeiten können in einem solchen Fall nach Vereinbarung der Vertragsparteien geändert und zeitlich verteilt werden Die Vertragsparteien können den Umfang der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertragsgegenstandes für jeden Monatsvertrag vereinbaren.

Nach Vereinbarung der Vertragsparteien ist es möglich, den Zeitfonds im Rahmen der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrages zur Unterstützung anderer Online-Shops/Projekte des Kunden zu verwenden.

Wenn die Vertragsparteien ihr Recht gemäß den Bestimmungen dieses Artikels dieses Vertrages nicht ausüben, liegt die Entscheidung über die Form und den Zeitpunkt der vertragsgemäßen Leistungserbringung vollständig beim Auftragnehmer, der die Art und den Zeitraum einseitig bestimmt der Leistungserbringung.

4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer auf dessen Verlangen rechtzeitig mitzuwirken und alle Auskünfte zu erteilen sowie dem Auftragnehmer die Unterlagen auszuhändigen, die dieser für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung seiner Verpflichtungen unbedingt benötigt. Bei Verzug des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Pflichten (Mitwirkungs-, Informations- oder Unterlagenbereitstellung) kann der Auftragnehmer mit der Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag nicht in Verzug geraten, wobei der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung der Vergütung hat voll.

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben in den von ihm bereitgestellten oder gesicherten Unterlagen.

4.3 Sofern der Auftragnehmer für den Auftraggeber Werbung verbreitet, trägt der Auftraggeber die volle Verantwortung für den Inhalt dieser Werbung. Der Kunde verpflichtet sich, dass die dem Auftragnehmer zur Verbreitung überlassene Werbung nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Vorschriften, den guten Sitten, den Grundsätzen des redlichen Geschäftsverkehrs und den Grundsätzen redlicher Geschäftsbeziehungen steht und durch die Verbreitung der Werbung nicht ungerechtfertigt beeinträchtigt wird Rechte und berechtigte Interessen Dritter (insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Recht auf Schutz der Persönlichkeit natürlicher Personen, das Recht auf Schutz des guten Rufs juristischer Personen, Urheberrecht, urheberrechtlich geschützte Rechte und Markenrechte) und allgemein Es wird nicht gegen verbindliche Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere gegen das Gesetz Nr. 40/1995 Slg. über die Regulierung der Werbung in der geltenden Fassung, gegen das Gesetz Nr. 132/2010 Slg. über audiovisuelle Mediendienste auf Abruf oder gegen das Gesetz Nr. 231 /2001 Slg., über den Betrieb von Radio- und Fernsehsendungen in der jeweils gültigen Fassung, und dass alle finanziellen Ansprüche, die sich aus der Nutzung von Werken der Urheberschaft oder Abbildungen natürlicher Personen in der Werbung und mit dem Urheberrecht verbundenen Rechten ergeben, von befriedigt wurden (werden). der Auftraggeber mit dem Tag der Übergabe der Werbemittel. Der Kunde verpflichtet sich, wenn der Auftragnehmer oder der Werbetreibende, bzw Entsteht durch den Betreiber des betreffenden Mediums durch die Werbung ein Schaden oder ein sonstiger Schaden, so hat der Kunde diesen Schaden (Schaden) in voller Höhe zu ersetzen. Als Schadensersatz gelten auch die Kosten eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens, einschließlich der Kosten der Rechtsvertretung in diesen Angelegenheiten.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde ausdrücklich, keine Präsentation über Glücksspiele, die ohne eine Grundgenehmigung gemäß dem Gesetz Nr. 186/2016 Slg. über Glücksspiele oder einer diese ersetzenden Verordnung betrieben werden, zur Verbreitung zu verbreiten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde ausdrücklich, für die Einhaltung aller rechtlichen Bedingungen und Pflichten hinsichtlich der Präsentation von Humanarzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Lebensmitteln, insbesondere Lebensmitteln zur besonderen Ernährung und Säuglingsfolgenahrung, jeweils gemäß den tschechischen Rechtsvorschriften (z. B. Gesetz Nr (Nr. 40/1995 Slg., über die Regulierung der Werbung) sowie gemäß den EU-Vorschriften (insbesondere in der Verordnung (EU) 1924/2006, über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in der Lebensmittelkennzeichnung).

Beabsichtigt der Kunde, ein bestimmtes Werbevolumen (oder z. B. die Anzahl der versendeten E-Mails) zu verbreiten, kann mit ihm auf Basis dieses Werbevolumens ein Mengenrabatt ausgehandelt werden, der ihm auch vorab zur Verfügung gestellt werden kann. Für den Fall, dass der Auftraggeber Werbung nicht im erwarteten Umfang bestellt, für den Fall, dass der Auftraggeber die vereinbarte Menge nicht verbraucht oder für den Fall, dass der Auftrag aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, nicht durchgeführt wird, oder in Für den Fall, dass der Kunde mit der Zahlung der Rechnung für diese Dienstleistung (oder eines Teils davon) länger als 15 Tage im Rückstand ist, kann der Auftragnehmer einseitig entscheiden, dass das Recht des Kunden auf einen Rabatt vollständig oder in dem von ihm festgelegten Umfang erlischt Auftragnehmer.

4.4 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Verbreitung von Werbung, die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den E-Mails des Kunden oder andere Leistungen zu verweigern:

a) für den Fall, dass ihr Inhalt oder Umfang nicht dem abgeschlossenen Vertrag oder einer sonstigen Vereinbarung oder diesen Geschäftsbedingungen oder anderen Bedingungen entspricht, die gemäß der Vereinbarung der Parteien gelten;

b) für den Fall, dass die ethischen Grundsätze des Auftragnehmers oder Herausgebers oder Betreibers anderer Systeme, die zur Leistungserbringung für den Kunden eingesetzt werden, oder der Werbekodex des Werberates oder die Bedingungen von Anbietern von Softwarelösungen oder anderen Systemen, die zur Leistungserbringung für den Kunden eingesetzt werden, verletzt werden , werden verletzt;

c) aufgrund rechtlich bedenklicher Inhalte von Werbung, E-Mails, SMS und anderen Inhalten, d.h. wenn der Inhalt oder die Art der Verbreitung im Widerspruch zu gesetzlichen Vorschriften, guten Sitten, Grundsätzen des fairen Geschäftsverkehrs und fairen Verhaltens oder Entscheidungen von Behörden der öffentlichen Verwaltung oder den ethischen Regeln des Werberates (verfügbar unter www.rpr.cz) steht;

d) für den Fall, dass Werbung oder E-Mails durch ihr Format, ihren Inhalt oder ihre Durchführung den Adressaten oder Leser irritieren könnten, oder Hörer oder Zuschauer haben den Eindruck, es handele sich um einen redaktionellen Inhalt des betreffenden Mediums oder um eine Botschaft des Produzenten oder Betreibers des betreffenden Mediums oder einer anderen Person;

e) Mitteilungen, Werbung oder kommerzielle Mitteilungen Dritter enthalten, es sei denn, der Kunde ist eine Werbe- oder Medienagentur und die Anzeige enthält Mitteilungen, Werbung oder kommerzielle Mitteilungen ihres Kunden, die vom Auftragnehmer genehmigt wurden;

f) die in die Rechte und berechtigten Interessen des Auftragnehmers eingreifen oder den guten Namen des Auftragnehmers, seiner Mitarbeiter, Partner oder Personen, die mit ihm ein Unternehmen bilden, schädigen oder schädigen könnten;

g) für den Fall, dass es sich um Werbung eines Mitbewerbers des Auftragnehmers oder des Betreibers einer Softwarelösung oder Betreibern anderer gleichartiger Systeme handelt, die der Auftragnehmer zur Leistungserbringung für den Auftraggeber einsetzt;

i) für den Fall, dass der Auftragnehmer begründete Zweifel daran hat, dass kein Ablehnungsgrund gemäß Schreiben vorliegt Ein Zeh);

j) für den Fall, dass es sich um eine Werbung eines Mitbewerbers des Betreibers eines der Medien handelt, in denen sie platziert werden soll;

k) für den Fall, dass der Auftraggeber die Unterzeichnung einer besonderen Vergütungszusage verweigert, deren Unterschrift der Auftragnehmer in begründeten Fällen verlangt;

l) anonyme Werbung im Zusammenhang mit Wahlen für die Dauer des Wahlkampfes gemäß dem Wahlgesetz oder Inhalte enthalten, die anderen Anforderungen des Wahlgesetzes nicht genügen.

Der Auftragnehmer ist in den oben genannten Fällen berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise zu verweigern.

Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber seine Entscheidung über die Ablehnung unverzüglich mitteilen. Der Kunde ist dann verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich einwandfreie Ersatzdokumente zur Verfügung zu stellen. Bei wiederholter Verweigerung aus den in diesem Absatz genannten Gründen hat der Auftragnehmer das Recht, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten.

Bestellt oder liefert der Auftraggeber eine Anzeige in einer Form, die nicht den Abmessungen und/oder dem Format der Werbefläche oder den technischen Möglichkeiten des jeweiligen Mediums entspricht, kann der Auftragnehmer die Anzeige in üblicher Weise ohne Mitteilungspflicht ändern der Kunde.

4.5 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Zustellung von Nachrichten per E-Mail, SMS oder anderen Kommunikationsformen verantwortlich, für die er die Dienste des Auftragnehmers in Anspruch nimmt. Der Kunde erklärt, dass er alle Einwilligungen eingeholt hat oder sonstige rechtliche Gründe für die Zustellung von Werbebotschaften oder den Einsatz zielgerichteter Werbung an alle Kunden vorliegen, bzw an alle Nutzer, deren E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen er dem Auftragnehmer als Dokumente zur Vertragserfüllung zur Verfügung stellt, und zwar so, dass sie sowohl dem tschechischen Recht als auch dem Recht des Landes entsprechen, in dem sich der Adressat befindet ansässig ist oder an den solche Mitteilungen gesendet werden. Aus Sicht des tschechischen Rechts muss die Kommunikation insbesondere im Einklang mit dem Gesetz Nr. 480/2004 Slg. über bestimmte Dienste der Informationsgesellschaft, dem Gesetz Nr. 110/2019 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten und der Verordnung erfolgen (EU) 2016/679 und Gesetz Nr. 127/2005 Slg. über elektronische Kommunikation. Gleiches gilt für die Verwendung von Cookies und anderen Netzwerkkennungen.

4.6 Für etwaige Budgetüberschreitungen haftet der Auftragnehmer nicht und der Auftraggeber verpflichtet sich, die tatsächlich angefallenen Kosten auch über den Auftragsumfang hinaus zu zahlen.

4.7 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die ihm zur Verbreitung übermittelten Nachrichten im Rahmen des Zumutbaren technisch aufbereitet, insbesondere zum Zweck der Sicherstellung der technischen Voraussetzungen der angeschlossenen Netze, und diese Nachrichten an die Einschränkungen durch Drittsysteme anpasst und passen sie an die eingesetzten Technologien und die Bedingungen der Anbieter individueller Lösungen an.

4.8 Der Kunde anerkennt und verpflichtet sich insbesondere bei der Übergabe von Unterlagen oder der Übermittlung von Weisungen sowie bei der Nutzung von Computer- und sonstigen Systemen zur Einhaltung der Geschäftsbedingungen und Regeln der Zusammenarbeit mit Dritten, mit denen die Vertragsparteien im Rahmen der Auftragserfüllung in Kontakt treten /Vertrag (insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Serverbetreiber Google, List.cz, Facebook, Werbesysteme Adform, Google Ads, Sklik, Acoustic, Exponea, Maileon usw.). Gleichzeitig nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass auch der Auftragnehmer zur Einhaltung dieser Geschäftsbedingungen verpflichtet ist und bei der Vertragserfüllung mit dem Auftraggeber danach verfahren wird.

4.9 Für den Fall, dass eine von diesem Dritten lizenzierte Lösung eines Drittanbieters Teil einer verwendeten Software oder eines bereitgestellten Tools ist, sind auch die von diesem Dritten festgelegten Bedingungen zu beachten. Sofern dem Kunden eine Lizenz oder Unterlizenz für Software und andere urheberrechtlich geschützte Gegenstände (nachfolgend „Software“ genannt) eingeräumt wird, erkennt der Kunde an, dass diese (Unter-)Lizenz ausschließlich zum Zweck der Erfüllung des abgeschlossenen Vertrages erteilt wird, als nicht ausschließlich, maximal für die Dauer des abgeschlossenen Vertrages und ausschließlich für das Gebiet der Tschechischen Republik. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Dritten die Möglichkeit zu geben, die Software in irgendeiner Weise zu nutzen, sei es durch Unterlizenzierung, Lizenzübertragung, Vermietung oder eine sonstige Gewährung des Zugriffs auf die Software zu diesem Zweck seines Einsatzes.

Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer und/oder den Urheberrechtsinhabern der Software auf deren Verlangen die Überprüfung zu gestatten, ob die Software gemäß den vereinbarten Regeln genutzt wird. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass etwaige Softwarelösungen möglicherweise nicht auf unbestimmte Zeit verfügbar sind.

Der Auftragnehmer und/oder der Drittanbieter von Softwarelösungen sind berechtigt, den Zugriff auf das System zum Zwecke der Durchführung von Wartungsarbeiten, Fehlerbehebungen und/oder Soft- und/oder Hardwaremodernisierungen in regelmäßigen Abständen oder bei Bedarf auch außerhalb davon einzuschränken . Diese Regelungen gelten entsprechend auch für andere vom Auftragnehmer eingesetzte Drittsysteme oder eigene Systeme des Auftragnehmers.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Dritte als Anbieter von Softwarelösungen und Systemen jegliche Haftung für etwaige Schäden, die durch deren Nutzung entstehen, ausschließen. Gleiches gilt für die damit verbundene Haftung des Auftragnehmers, einschließlich seiner Haftung für etwaige Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung von Softwarelösungen und Systemen (sei es von Dritten oder vom Auftragnehmer) durch den Auftraggeber.

4.10 Der Kunde verpflichtet sich, die Softwarelösung oder das System eines Dritten sowie alle anderen vom Auftragnehmer bereitgestellten oder bereitgestellten Programme oder Tools nicht unter Verstoß gegen das Gesetz oder die guten Sitten zu nutzen und darüber hinaus Informationen zu verwenden, zu veröffentlichen oder zu verbreiten, die: (i) illegal sind, (ii) obszön, sexuell explizit, pornographisch sind, (iii) diskriminierend sind, (iv) Minderheiten in irgendeiner Weise schaden, (v) das Urheberrecht Dritter verletzen, (vi) Materialien enthalten, die für die Nation oder die Öffentlichkeit gefährlich sind Sicherheit eines Landes, (vii) Terrorismus oder anderes anstößiges oder illegales Verhalten unterstützen, (viii) eine falsche Identität enthalten, um andere zu täuschen oder in irgendeiner Weise Identifikatoren zu manipulieren, um den Ursprung der Übertragung oder der Informationen zu verbergen, (ix ) enthalten jegliche anstößige Software inkl. Computerviren, Computerwürmer, Trojanische Pferde, Spyware, Adware usw. Der Kunde verpflichtet sich ferner, keine Softwarelösungen oder Systeme Dritter und keine anderen Programme oder Tools in irgendeiner Weise zu nutzen, um unbefugt Informationen über andere Personen zu erlangen, darunter auch andere. z.B. Phishing, illegaler Zugriff auf Computernetzwerke und Geräte etc. Etwaige in diesen AGB oder im Vertrag vereinbarte weitergehende Einschränkungen bleiben hiervon unberührt.

4.11 Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Software nicht in einer Weise zu nutzen, die gegen die in der Tschechischen Republik, Großbritannien oder den USA geltenden Exportbeschränkungen für Software verstößt. Der Kunde verpflichtet sich, die allgemeingültigen Grundsätze der Unternehmensführung einzuhalten und verpflichtet sich, im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag keine Handlungen vorzunehmen, die als korrupt angesehen werden könnten.

4.12 Der Kunde wird Sicherungskopien aller bereitgestellten Inhalte zur Nutzung innerhalb der Softwarelösung oder des Systems eines Dritten oder des Auftragnehmers archivieren. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ihm die Nachrichten und Inhalte über das Drittsystem für einen von dessen Betreiber bestimmten Zeitraum, längstens für die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer, das unmittelbar damit zusammenhängt, zur Verfügung stehen Nutzung der jeweiligen Softwarelösung. Nach diesem Zeitraum können Nachrichten und Inhalte jederzeit archiviert und/oder aus dem Drittsystem gelöscht werden; Der Kunde erkennt an, dass das Unternehmen, das die Software Dritter bereitstellt, alle Kopien von Nachrichten, bereitgestellten Daten und Inhalten unverzüglich nach Beendigung des jeweiligen Auftrags und/oder Vertrags, der dem Kunden das Recht zur Nutzung des betreffenden Systems verleiht, archiviert und/oder vernichtet.

4.13 Etwaige vom Kunden für die Nutzung einer Softwarelösung oder eines sonstigen Drittsystems generierte und vergebene Passwörter oder sonstige Zugangsdaten dienen ausschließlich der internen Verwendung im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages und sind vom Kunden geheim zu halten. Weder der Auftragnehmer noch ein Software- und Serviceanbieter sind für den Verlust oder Missbrauch dieser Daten verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet zu dokumentieren, welche seiner Mitarbeiter Zugriff auf Zugangsdaten zum Drittsystem haben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass für den Fall, dass der Kunde Zugangsdaten zum Drittsystem an einen Dritten weitergibt, sein Zugriff auf die Softwarelösung sofort gesperrt werden kann.

4.14 Der Kunde verpflichtet sich, das Drittsystem oder Teile davon nicht zu kopieren und auf seiner Computerausrüstung zu speichern und es nicht außer für die ordnungsgemäße Nutzung dieses Dienstes für die Zwecke zu verwenden, für die es bestimmt ist, insbesondere für die Zwecke, für die es bestimmt ist nicht für die Entwicklung von Konkurrenzprodukten verwenden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ihm der Abschluss des jeweiligen Vertrages keinen Anspruch auf die Nutzung von Logos oder Markenzeichen der betreffenden Dritten begründet.

4.15 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass alle Angaben im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen vom Auftragnehmer ausschließlich im eigenen Namen erfolgen und keine hier gemachten Angaben als Belastung für den Drittanbieter der Softwarelösung aufgefasst werden können.

4.16 Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde gegen seine Pflichten aus diesem Artikel verstößt. Das gesetzliche Widerrufs- oder Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

4.17 Im Falle eines Verstoßes des Auftraggebers gegen die in diesem Artikel genannten Pflichten/Erklärungen verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer und/oder den Betreibern der jeweiligen Systeme, die für die Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber eingesetzt werden, alle entstandenen Schäden und Verluste zu ersetzen .

5. Beschwerden

5.1 Unbeschadet besonderer Regelungen zur Haftungsbeschränkung ist der Auftraggeber im Falle eines Fehlers des Auftragnehmers berechtigt, im Rahmen des Reklamationsverfahrens eine angemessene Entschädigung zu verlangen, sei es in Form einer Ersatzlieferung oder eines angemessenen Preisnachlasses der Preis. Die Wahl zwischen den oben aufgeführten Ansprüchen steht dem Auftraggeber nur zu, wenn sie dem Auftragnehmer in einer rechtzeitigen schriftlichen Mängelrüge mitgeteilt wird. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den geltend gemachten Anspruch ohne Zustimmung des Auftragnehmers abzuändern.

5.2 Der Kunde muss eine Beschwerde ausschließlich schriftlich per Einschreiben an die Adresse des Sitzes des Auftragnehmers einreichen. Per E-Mail, Fax oder Telefon eingereichte Reklamationen gelten nur dann als ordnungsgemäß geltend, wenn der Auftragnehmer deren Eingang bestätigt.

5.3 Die Frist zur Geltendmachung einer Reklamation beträgt 10 Kalendertage ab dem Tag, an dem der Kunde den Fehler entdeckt hat oder hätte entdecken können, spätestens jedoch 10 Tage ab Zustellung des Berichts oder der Rechnung durch den Auftragnehmer.

Für die Entscheidung über die Beschwerde behält sich der Auftragnehmer eine Frist von 30 Kalendertagen vor. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Geltendmachung der Reklamation die in Anspruch genommenen Leistungen ordnungsgemäß und ausreichend anzugeben. Unbestimmte Beanstandungen können vom Auftragnehmer als unbegründet zurückgewiesen werden. Der Preisnachlass wird in Form eines korrigierten Steuerbelegs angewendet. Die Rückzahlungspflicht beschränkt sich daher nur auf den verhältnismäßigen Teil der Leistung, für den keine berechtigte Beanstandung vorliegt.

5.4 Einwendungen gegen ausgestellte Rechnungen – Steuerbelege – die zu einer Einschränkung des Anspruchs des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber führen würden, hat der Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zustellung der Rechnung schriftlich an die Adresse des Sitzes des Auftragnehmers zu richten. Der Kunde muss die Einhaltung der Frist nachweisen, andernfalls gilt die Einrede als verspätet.

6. Vereinbarung zum Schutz personenbezogener Daten bei der Erbringung der Leistungen des Auftragnehmers

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die Bestimmungen der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (insbesondere Verordnung (EU) 2016/679 (im Folgenden „Verordnung“ genannt) und andere) einzuhalten.

Auf Grundlage dieses Vertrages darf der Auftragnehmer als sogenannter Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten für den Auftraggeber verarbeiten:

a) Kunden oder andere Empfänger der Marketingmitteilungen des Kunden;

b) Personen, an die sich die Werbebotschaften des Kunden richten;

c) Nutzer sozialer Netzwerke, die mit den Produkten oder Konten des Kunden interagieren.

(Im Folgenden heißt alles nur noch „Kunden“.)

Die Dauer der Verarbeitung, die Art und der Zweck der Verarbeitung richten sich nach dem abgeschlossenen Vertrag. Gegenstand der Verarbeitung sind personenbezogene Daten von Kunden, die der Kunde dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt oder die der Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder auf Initiative des Kunden verarbeitet.

Der Kunde ist in vollem Umfang dafür verantwortlich, den Zweck der Verarbeitung zu bestimmen, die betroffenen Personen über die Verarbeitung zu informieren, den korrekten Rechtsgrund für die Verarbeitung zu erhalten, die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Daten zu überprüfen und andere Pflichten des Administrators gemäß dem zu erfüllen Verordnung und andere anwendbare Rechtsvorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Herausgabe dieser Daten zu verlangen. Der Kunde ist auch verantwortlich für die Verarbeitung durch andere Personen als den Auftragnehmer und die von ihm benannten Unterauftragsverarbeiter sowie für die Verarbeitung in den Systemen, deren Nutzung der Kunde angefordert hat.

Der Auftragnehmer wird in der Regel folgende personenbezogene Daten der Kunden des Auftraggebers für den Auftraggeber verarbeiten: deren Vor- und Nachname, Anschrift einschließlich E-Mail-Adresse, Informationen über die Transaktionen des Auftraggebers im Verhältnis zum Auftraggeber, ggf. einschließlich gekaufter Waren und Preise, Angaben über die das Verhalten des Kunden auf der Website des Kunden oder in Konten in den sozialen Netzwerken des Kunden, den Inhalt von an Kunden gesendeten Nachrichten und anderen Marketingmitteilungen, die Aktivitäten des Kunden im Zusammenhang mit solchen Mitteilungen, Informationen, die aus den Messcodes des Kunden auf seiner Website usw. gewonnen werden.

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur auf Grundlage der dokumentierten Weisungen des Auftraggebers, zu deren Übermittlung an den Auftragnehmer sich der Auftraggeber in der vom Auftragnehmer vorgegebenen Weise verpflichtet, auch im Hinblick auf die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland (siehe unten). oder eine internationale Organisation, wenn eine solche Verarbeitung nach dem Recht der Europäischen Union oder der Tschechischen Republik nicht mehr erforderlich ist. In einem solchen Fall wird der Auftragnehmer den Auftraggeber vor der Verarbeitung über diese gesetzliche Verpflichtung informieren, es sei denn, diese Rechtsvorschriften verbieten die Unterrichtung aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses. Der Auftragnehmer informiert den Kunden hiermit darüber, dass er die Daten im erforderlichen Umfang auch zur Erfüllung seiner Pflichten gemäß der Verordnung und dem Gesetz Nr. 110/2019 Slg., Gesetz Nr. 480/2004 Slg., Rechnungslegungsvorschriften (in (insbesondere Gesetz Nr. 563/1991 Slg. über die Buchhaltung und Vorschriften zu seiner Umsetzung), Steuervorschriften (insbesondere gemäß Gesetz Nr. 586/1992 Slg. über die Einkommensteuer und Gesetz Nr. 235/2004 Slg. über den Wert). Mehrwertsteuer und Durchführungsbestimmungen).

Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber:

a) Ohne die vorherige ausdrückliche oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Kunden keinen anderen Auftragsverarbeiter in die Verarbeitung einzubeziehen und nur solche Auftragsverarbeiter einzusetzen, die hinreichende Garantien für die Einführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen bieten, damit die Verarbeitung den Anforderungen des Kunden entspricht Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Gewährleistung des Schutzes der Rechte der betroffenen Person. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer grundsätzlich die Erlaubnis zur Beauftragung weiterer Auftragsverarbeiter. Im Falle einer Allgemeingenehmigung wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in einer von ihm bestimmten geeigneten Weise (z. B. im Newsletter des Auftragnehmers, in einer gesonderten Rubrik auf der Website des Auftragnehmers oder im Kundenportal des Auftragnehmers) über beabsichtigte Änderungen hinsichtlich der Annahme zusätzlicher Genehmigungen informieren Auftragsverarbeiter oder deren Ersatz und gibt dem Auftraggeber die Möglichkeit, Einwände gegen diese Änderungen zu äußern. Dieser andere Auftragsverarbeiter muss aufgrund eines Vertrags oder eines anderen Rechtsakts nach dem Recht der Europäischen Union oder des jeweiligen EU-Mitgliedstaats den gleichen Datenschutzpflichten wie in diesem Vertrag unterliegen, insbesondere der Bereitstellung ausreichender Daten Garantien hinsichtlich der Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, damit die Verarbeitung den Anforderungen der Verordnung entspricht. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer bei Anbietern von Softwarelösungen und ähnlichen Systemen in der Regel die von diesen Anbietern angebotenen Musterkonditionen akzeptieren muss. Kommt der weitere Auftragsverarbeiter seinen Pflichten im Bereich des Datenschutzes nicht nach, bleibt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber weiterhin vollumfänglich für die Erfüllung der Pflichten des betroffenen weiteren Auftragsverarbeiters verantwortlich. Als zusätzlicher Auftragsverarbeiter des Auftragnehmers gilt jedoch nicht, wer durch Entscheidung des Auftraggebers oder auf Grundlage eines bereits mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages an der Verarbeitung beteiligt ist (z.B. Google Inc. bezüglich des Dienstes Google Analytics, Betreiber von im Auftrag des Kunden eingesetzten Werbesystemen). Für Fehlverhalten dieser Personen ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.

b) Personenbezogene Daten nur zum Zweck der Vertragserfüllung mit dem Kunden und damit verbundener Zwecke (einschließlich der damit verbundenen Wahrung der Rechte des Auftragnehmers und Dokumentation der vom Kunden erbrachten Leistungen und Verbesserung der Leistungen des Auftragnehmers) verarbeiten.

c) Berücksichtigen Sie die Art der Verarbeitung und unterstützen Sie den Kunden nach Möglichkeit durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Pflichten des Kunden gemäß den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zu erfüllen und dem Kunden die zur Erfüllung erforderliche Zusammenarbeit zu gewähren Wahrung der Rechte der betroffenen Personen oder Zusammenarbeit im erforderlichen Umfang und ohne unnötige Verzögerung mit der Aufsichtsbehörde. Zur Klarstellung wird klargestellt, dass die Kosten dieser Zusammenarbeit über den Rahmen üblicher technischer Maßnahmen (z. B. bei der Bearbeitung individueller Datenanfragen) hinausgehen Zugriffsrechte usw.) sind nicht im Rahmen von Pauschal- oder Pauschalvergütungen abgedeckt, sondern werden vom Auftragnehmer insbesondere gemäß seiner Preisliste berechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

d) Stellen Sie sicher, dass die von ihm für die Verarbeitung personenbezogener Daten eingesetzten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichten oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

e) Den Kunden unverzüglich über eine Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten informieren, wenn der Kunde verpflichtet ist, eine solche Verletzung der Aufsichtsbehörde und/oder dem Kunden zu melden, oder eine solche Verletzung der Sicherheit ein erhebliches Risiko für ihn darstellen würde die Rechte und berechtigten Interessen des Kunden, es sei denn, eine solche Mitteilung verstößt gegen geltendes Recht.

f) Dem Kunden in angemessenem und üblichem Umfang alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, um nachzuweisen, dass die in Artikel 28 der Verordnung genannten Verpflichtungen erfüllt wurden.

g) Dem Kunden auf seinen schriftlichen Antrag hin Audits, einschließlich Inspektionen (nachfolgend „Inspektionen“ genannt), durch den Kunden oder einen anderen von ihm beauftragten Prüfer in angemessenem und üblichem Umfang durchführen zu lassen und dazu beizutragen diese Inspektionen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für diese Zusammenarbeit eine angemessene Vergütung zu verlangen, die sich, sofern nicht anders angegeben, auf einen Betrag von 500 CZK ohne Mehrwertsteuer pro Mannstunde für die erste Inspektion im Kalenderjahr und auf 1.500 CZK ohne Mehrwertsteuer pro Mannstunde beläuft. Stunde für nachfolgende Inspektionen im Kalenderjahr (Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, nur eine Inspektion in einem Zeitraum von 12 Monaten zuzulassen). Darüber hinaus hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche mit einer solchen Prüfung zweckdienlich entstandenen Kosten zu erstatten. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, die Durchführung weiterer Kontrollen zu verweigern, wenn für den Auftraggeber kein wichtiger Grund für die Durchführung besteht. Die oben genannten Beträge werden um die Verbraucherinflationsrate (Erhöhung des Verbraucherpreisindex) erhöht, die vom tschechischen Statistikamt ab dem 1. Juli des Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Vertrag geschlossen wurde, für das vorangegangene Kalenderjahr bekannt gegeben wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wirksam wird. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Kontrolle – sofern er sie nicht selbst wahrnimmt – nur einer Rechtsanwaltskanzlei oder einer Person zu übertragen, die beruflich mit dem Schutz personenbezogener Daten befasst ist (nicht jedoch einem Konkurrenten des Auftragnehmers). Die die Inspektion durchführende Person (einschließlich der Personen, die sie für den Kunden durchführen) ist zur Verschwiegenheit über die im Rahmen der Inspektion erhaltenen Informationen verpflichtet und darf die bei der Inspektion erhaltenen Daten nicht zu anderen Zwecken als zur Erfüllung der Pflichten des Kunden als Verwalter verwenden gemäß der Verordnung. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Umstand gegenüber dem Auftragnehmer nachzuweisen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Prüfung Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, deren Offenlegung die Rechte Dritter gefährden oder in deren Rechte eingreifen könnte (z. B. Anbieter einschlägiger Lizenzen und Systeme, personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse, die für andere Personen verarbeitet werden, etc.) oder das Recht, Know-how, vertrauliche Informationen oder Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers zu schützen, nur im allgemeinen Umfang oder in einer Weise, die die oben genannten Tatsachen nicht gefährdet. Der Auftragnehmer ist jedoch jederzeit berechtigt, die Herausgabe solcher Informationen und Unterlagen zu verweigern, deren Offenlegung von ihm nicht verlangt werden kann. Vor-Ort-Audits und Inspektionen (beim Auftragnehmer) werden nur in begründeten Fällen durchgeführt und müssen so durchgeführt werden, dass ihre Auswirkungen auf die Tätigkeit des Auftragnehmers möglichst gering sind. Die Einzelheiten der durchgeführten Inspektion werden stets in einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer ausgehandelt, die die Vertragsparteien innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Zustellung des schriftlichen Antrags des Kunden auf Inspektion beim Auftragnehmer abschließen.

Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten nur für den erforderlichen Zeitraum verarbeiten und verpflichtet sich, nach Beendigung der mit der Verarbeitung verbundenen Leistungserbringung alle personenbezogenen Daten zu löschen und vorhandene Kopien dieser Daten zu löschen, sofern nicht das Recht der Europäischen Union oder der Tschechischen Republik gilt Die Republik verlangt die Speicherung der angegebenen personenbezogenen Daten oder, wenn keine solche Daten vorliegen, ist eine Aufbewahrung für einen angemessenen Zeitraum zum Zwecke der Bearbeitung von Beschwerden, zum Schutz der Rechte des Auftragnehmers oder Dritter oder zur sonstigen Erfüllung des zwischen dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrags erforderlich Kunde und Auftragnehmer.

Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten, der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlich wahrscheinlichen und unterschiedlich schwerwiegenden Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen wird der Auftragnehmer geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen um ein dem gegebenen Risiko entsprechendes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, gegebenenfalls einschließlich:

a) Nutzung von Zugangspasswörtern zu den Computersystemen des Auftragnehmers;

b) das Abschließen der Räumlichkeiten des Auftragnehmers, in denen sich personenbezogene Daten befinden, sofern diese nicht unter der Aufsicht eines Mitarbeiters des Auftragnehmers stehen;

c) Kameraüberwachung am Eingang zum Gelände des Auftragnehmers;

d) Pseudonymisierung oder Verschlüsselung personenbezogener Daten, sofern dies angemessen und üblich ist, insbesondere im Hinblick auf die Art der verarbeiteten Daten und im Hinblick auf die Kosten vertretbar;

e) die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Verarbeitungssysteme und -dienste im marktüblichen Umfang und in den marktüblichen Fällen kontinuierlich sicherzustellen;

f) die Fähigkeit, die Verfügbarkeit personenbezogener Daten und den Zugriff darauf bei physischen oder technischen Vorfällen im marktüblichen Umfang und in marktüblichen Fällen zeitnah wiederherzustellen;

g) der Prozess der regelmäßigen Prüfung, Bewertung und Bewertung der Wirksamkeit festgelegter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung der Verarbeitungssicherheit.

Bei der Beurteilung des angemessenen Sicherheitsniveaus sind die mit der Verarbeitung verbundenen Risiken, insbesondere unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugter Zugriff auf übermittelte, gespeicherte oder anderweitig verarbeitete personenbezogene Daten, die mit solchen Maßnahmen verbundenen Kosten und die Angemessenheit zu berücksichtigen Dabei ist die Marktsituation zu berücksichtigen. Der Kunde erkennt an, dass für Anbieter von Softwarelösungen und anderen ähnlichen Systemen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen durch einen entsprechenden Dritten festgelegt werden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle von ihm durchgeführten Folgenabschätzungen zum Schutz personenbezogener Daten (einschließlich ihrer Änderungen) in Bezug auf die Verarbeitung, an der der Auftragnehmer beteiligt ist, sowie die Möglichkeit (in angemessenem Umfang) von Konsultationen mit dem Schutz personenbezogener Daten des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen Beauftragter, falls ernannt, oder eine Person, die sich mit dem Schutz personenbezogener Daten beim Kunden und anderen notwendigen Mitwirkungsmaßnahmen befasst, um die Verpflichtungen des Auftragnehmers gemäß diesem Vertrag oder dem Gesetz zu erfüllen. Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer über die Einleitung einer Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden bezüglich der Verarbeitung, an der der Auftragnehmer beteiligt ist, zu informieren und ihn, soweit gesetzlich zulässig, über den Fortschritt dieser Kontrolle zu informieren.

Der Auftragnehmer ergreift Maßnahmen, um sicherzustellen, dass jede natürliche Person, die im Auftrag des Auftragsverarbeiters handelt und Zugang zu personenbezogenen Daten hat, diese personenbezogenen Daten nur gemäß den Anweisungen des Auftraggebers verarbeitet, es sei denn, ihre Verarbeitung ist nach dem Recht des Auftragsverarbeiters nicht mehr erforderlich Europäische Union oder ein Mitgliedsstaat.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass im Rahmen der Systeme des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer Daten auch außerhalb der EU verarbeitet werden dürfen, sofern die Voraussetzungen und Einschränkungen der gesetzlichen Regelungen vorliegen. Der Kunde erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass personenbezogene Daten in den USA von Unternehmen verarbeitet werden, die sich zur Einhaltung von Standardvertragsklauseln verpflichten. Bei Systemen, die im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, stellt der Kunde sicher, dass die Regeln für die Übermittlung personenbezogener Daten eingehalten werden.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten gegenseitigen Daten und Informationen nicht an Dritte weiterzugeben (mit Ausnahme ihrer Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs- und ähnlichen Berater und Personen, die einen Vertragsparteienverbund bilden), sofern sie sich an sie binden im gleichen Umfang wie der Vertragspartner und mit Ausnahme entsprechender Subunternehmer oder von dem anderen Vertragspartner zugelassener Personen zur Geheimhaltung verpflichtet). Diese Einschränkung gilt nicht für Informationen, die zur Weitergabe an Dritte weitergegeben werden.

Ein Brief, eine Mitteilung oder ein anderes Dokument gilt als der anderen Vertragspartei zugestellt, wenn es der betreffenden Vertragspartei an die im Teilvertrag oder in der Bestellung hierfür angegebene Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugestellt wird („Kontaktdaten“) „) oder an jede andere, von einer Vertragspartei der anderen Vertragspartei nachweislich zum Zweck der Zustellung schriftlicher Mitteilungen mitgeteilte Anschrift oder an die im öffentlichen Register eingetragene Anschrift des Sitzes der Vertragspartei.

Im Zweifelsfall gilt als Zeitpunkt der Zustellung des Dokuments die in der Bestätigung über die erfolgreiche Zustellung der E-Mail-Nachricht an die andere Vertragspartei angegebene Stunde und Minute bzw. die in der erfolgreichen Zustellungsnachricht angegebene Stunde und Minute Versenden der Faxnachricht an die andere Vertragspartei.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die andere Vertragspartei über Änderungen der Kontaktdaten oder mögliche Probleme bei der Zustellung an die jeweiligen Adressen und/oder Telefonnummern rechtzeitig schriftlich zu informieren, wenn ihnen die entsprechende Änderung oder das Problem bereits im Voraus bekannt ist, oder ohne unnötige Verzögerung im Nachhinein, welche relevante Änderung oder welches Problem auftritt.

Beide Vertragsparteien sind berechtigt, öffentlich zu erklären, dass sie in angemessenem Umfang miteinander zusammenarbeiten.

7.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in tschechischer und englischer Sprache verfasst. Bei Unklarheiten oder Interpretationsproblemen ist die tschechische Fassung maßgeblich.

Die Vertragsparteien haben darüber hinaus ausdrücklich vereinbart, dass für ihr Vertragsverhältnis aufgrund von Bestellungen, Unteraufträgen, Rahmenverträgen, deren einzelnen Anlagen oder diesen Geschäftsbedingungen, ihre Gültigkeit und Folgen der Unwirksamkeit, Wirkungen, Form und sonstige Anforderungen dem Recht der Vertragsparteien gelten der Tschechischen Republik, insbesondere Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils gültigen Fassung.

Bestimmungen von § 1799 und § 1800, § 1805 Absatz 2, § 1913, § 1950, § 1952 Absatz 2 und § 1995 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. werden zwischen den Parteien nicht genossen.

Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Auftragnehmer auch dann berechtigt ist, die Erfüllung des abgeschlossenen Vertrages zu verweigern, wenn der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner sonstigen Verpflichtung (aus einem anderen Rechtsgrund) gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug ist.

Wurde eine Ratenzahlung vereinbart und kommt der Schuldner einer der Raten nicht nach, so haben die Vertragsparteien vereinbart, dass der Gläubiger das Recht hat, die gesamte Forderung zu begleichen und dieses Recht auch nach Fälligkeit der nächsten Rate ausüben kann.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit seinen fälligen Forderungen gegen den Auftraggeber mit Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aufzurechnen, unabhängig davon, ob diese Forderungen fällig sind oder nicht und unabhängig davon, aus welcher Währung oder aus welchem Rechtsverhältnis sie entstanden sind. Die Aufrechnung von Forderungen in verschiedenen Währungen ist ausdrücklich zulässig. Für die Aufrechnung gilt stets das tschechische Recht.

7.3 Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für Schäden, die er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, sowie für Schäden, die auf Umstände zurückzuführen sind, die die Haftung ausschließen, außergewöhnliche und unvorhersehbare Hindernisse, die unabhängig von seinem Willen eintreten, oder auf höhere Gewalt (höhere Gewalt kommt stets in Betracht). nach Vereinbarung der Parteien, z.B. Streik, Aussperrung, Krieg und Beschränkungen infolge eines Kriegszustandes, Terroranschläge, Cyberattacken, Aufstände, Naturkatastrophen, Feuer, Pandemien, Zwischenfälle durch Cyberwarfare etc.) und für sonstige Schäden, die in diesen Bedingungen geregelt sind. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, anderen Personen als dem Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Höchstbetrag des Schadensersatzes, den der Auftragnehmer für Vertragsverletzungen in einem Kalenderjahr zu zahlen hat, darf das Zehnfache der Zahlung nicht übersteigen, die der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrags im jeweiligen Kalenderjahr erhalten hat.

7.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Dokumente, auf die sie Bezug nehmen, sind Bestandteil des zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrages. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Vertragsinhalt und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der im Vertrag angegebene Text maßgeblich. Schriftlich vereinbarte Verträge können nur durch schriftliche Verhandlung geändert oder gekündigt werden, Änderungen in milderer Form sind ausgeschlossen. Der Vertrag, bei dessen Abschluss der Auftragnehmer durch leitende Angestellte vertreten wurde, kann nur auf dem Rechtsweg geändert werden, wobei der Auftragnehmer sich wiederum durch leitende Angestellte oder Personen vertreten lässt, die hierzu durch eine Einzelvollmacht ausdrücklich bevollmächtigt sind.

7.5 Der Auftragnehmer kann diese Geschäftsbedingungen in angemessenem Umfang ändern, insbesondere bei:

a) Änderungen an einzelnen Produkten, die deren Funktionalität beeinträchtigen würden, einschließlich Änderungen durch Lieferanten dieser Produkte;

b) Einführung neuer Produkte;

c) Änderung oder Aufhebung gesetzlicher Vorschriften, Erlass neuer gesetzlicher Vorschriften oder Änderungen in der Auslegung einschlägiger gesetzlicher Vorschriften;

d) Änderungen der dem Auftragnehmer von Dritten in Rechnung gestellten Preise;

e) Änderungen des Preisniveaus auf dem Markt;

f) Änderungen in der Auslegung einschlägiger Rechtsvorschriften;

g) unvorhersehbare Veränderungen auf dem Markt;

h) Änderungen der Nutzungsbedingungen von Anbietern von Softwarelösungen und anderen Systemen und Produkten oder Werbedienstleistungen.

Die Änderung wird dem Auftraggeber nach Wahl des Auftragnehmers entweder durch Übermittlung der entsprechenden Informationen und des vollständigen Wortlauts der Änderung der Bedingungen in einem geeigneten Format (z. B. .pdf oder .html) an die Kontakt-E-Mail-Adresse des Auftraggebers mitgeteilt, oder durch schriftliche Mitteilung. Eine solche Änderung tritt zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber mit Ablauf der vom Auftragnehmer gesetzten Frist in Kraft, die in der Regel einen Monat, mindestens jedoch 25 Tage ab dem Datum der Mitteilung der Änderung beträgt. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, ist er berechtigt, den betreffenden Vertrag innerhalb der Frist gemäß vorstehendem Satz mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. Für den Fall, dass der Kunde von diesem Kündigungsrecht Gebrauch macht, stellt eine solche vorzeitige Vertragsbeendigung keinen Vertragsbruch des Kunden dar und der Anspruch des Kunden auf die vereinbarten Rabatte erlischt oder wird nicht eingeschränkt (es sei denn, dieses Recht erlischt oder wird kann aus anderen Gründen auf Seiten des Kunden eingeschränkt sein). Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt sein Einverständnis mit der Änderung als vereinbart. Der Auftragnehmer behält sich jedoch das Recht vor, eine solche Änderung dieser Bedingungen zu akzeptieren, ohne dass damit ein Kündigungsrecht des Auftraggebers verbunden ist, sofern der Auftraggeber an eine solche Änderung nur dann gebunden ist, wenn er ihr zustimmt. Von Drittproduktlieferanten vorgenommene Änderungen treten zu dem von diesen Produktlieferanten angegebenen Zeitpunkt in Kraft.

Der Kunde behält sich das Recht vor, bei der Einführung neuer Produkte abweichende Geschäftsbedingungen, technische Konditionen oder Preislisten festzulegen.

Änderungen der Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind jederzeit und uneingeschränkt möglich. Über diese Änderungen wird der Kunde in geeigneter Weise informiert.

7.6 Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit gemäß § 89a der Zivilprozessordnung, bzw Mit der Verordnung (EU) 1215/2012 vereinbaren sie die Zuständigkeit der tschechischen Gerichte für alle zwischen ihnen aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, und zwar die örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts für Prag 4 als Gericht erster Instanz. Für den Fall, dass das Gericht erster Instanz das Bezirksgericht ist, vereinbaren die Vertragsparteien für alle Streitigkeiten zwischen ihnen die örtliche Zuständigkeit des Stadtgerichts in Prag.

7.7 Der Kunde verpflichtet sich, auf eigene Kosten und Gefahr ordnungsgemäß und innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag zu erfüllen, die für die Beziehung zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer durch das Gesetz Nr. 340/2015 Slg. festgelegt wurden. (nachfolgend „ZRS“ genannt), sofern dieses Recht im Einzelfall zur Anwendung kommt. Für den Fall, dass dieses Gesetz den Ausschluss bestimmter Vertragsteile oder Informationen von der Veröffentlichung zulässt, wird der Kunde diese Vertragsteile oder Informationen von der Veröffentlichung ausschließen.

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Veröffentlichung dieses Vertrages im Vertragsregister gemäß ZRS ohne unnötige Verzögerung, spätestens jedoch 15 Tage nach Vertragsschluss, zu sorgen und ist insbesondere verpflichtet:

Der Auftragnehmer hat das Recht, selbst für die Veröffentlichung dieses Vertrages zu sorgen, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht innerhalb von 15 Tagen nach Vertragsschluss veröffentlicht oder wenn er einen sonstigen berechtigten Grund dafür hat.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Ersatz des Schadens oder immateriellen Schadens zu verlangen, der durch die Verletzung der vertraglichen Verpflichtung des Auftraggebers zur ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Veröffentlichung dieses Vertrages entsteht.

Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass alle Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere dieses Artikels, über seine Veröffentlichung gemäß ZRS vom übrigen Inhalt dieses Vertrages trennbar sind und dass etwaige Unwirksamkeit oder Nichtigkeit des Vertrages aufgrund seiner Nichterfüllung Veröffentlichung führt nicht zu ihrer Unwirksamkeit oder Ungültigkeit. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass bei Zweifeln darüber, ob der Wert des Vertragsgegenstandes höher als 50.000 CZK ist, der Vertrag veröffentlicht wird. Die Veröffentlichung dieser Vereinbarung entbindet die Parteien nicht von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit hinsichtlich ihres Inhalts.

Kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nicht zustande oder wird er infolge seiner Nichtveröffentlichung unwirksam, verpflichten sich die Vertragsparteien, miteinander zusammenzuarbeiten und durch eine Vergleichsvereinbarung Abhilfe zu schaffen.

Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn die ihm gesetzte Frist zur Übersendung dieses Vertrages an den Registerführer zur Veröffentlichung fruchtlos abläuft.

Der Kunde verpflichtet sich, den Inhalt dieses Vertrages als sein Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Das Gleiche gilt für andere Gesetze, die die Veröffentlichung von Informationen regeln, insbesondere das Gesetz Nr. 247/1995 Slg. und andere Wahlgesetze.

7.8. Sollten beim Auftraggeber Gründe vorliegen, die eine rechtliche oder sonstige Haftung des Auftragnehmers für seine Steuerpflichten begründen könnten, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.

7.9. Der Rücktritt vom Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer hat stets Ex-nunc-Wirkung. Ein Rücktritt vom Vertrag ist aus den darin ausdrücklich genannten Gründen oder aus gesetzlichen Gründen möglich.

7.10 Sollten sich einzelne Bestimmungen der Bestellung, des Teilvertrags, des Rahmenvertrags oder dieser Geschäftsbedingungen als ungültig, unwirksam oder undurchführbar erweisen oder sollten einzelne Bestimmungen fehlen, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien vereinbaren, die ungültige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die den gleichen Geschäftszwecken wie die ungültige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung am besten entspricht.

7.11 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig und wirksam ab dem 1. Januar 2021.

Hinweise zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer finden Sie hier.


Vorherige Version der AGB gültig ab 25.05.2018 finden Sie hier.

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