Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ACOMWARE s.r.o

1. Allgemeine Bestimmungen

ACOMWARE s.r.o. mit Sitz in Prag 4, Budějovická 778/3, Postleitzahl 140 00, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Prag, Abschnitt C, Einlage 92586, Firmenbuchnummer: 250 47 965 (im Folgenden „ Supplier“) ist in erster Linie ein Beratungsunternehmen und eine Werbeagentur, die hauptsächlich im Bereich Internetmarketing und E-Commerce tätig ist.

Der Kunde ist eine natürliche oder juristische Person, die auf der Grundlage einer Bestellung oder eines Vertrags eine verbindliche Bestellung von Marketing- und/oder Werbe- und/oder E-Mail-Diensten und/oder Datendiensten und/oder sonstigen Dienstleistungen des Lieferanten aufgibt selbst oder für Dritte. Die Erbringung der Dienstleistungen des Lieferanten an einen anderen Dritten als den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Lieferanten.

Marketingdienstleistungen sind eine besondere Form von Dienstleistungen, die auf der Grundlage einer individuellen Vereinbarung mit dem Kunden erbracht werden und in einzelnen Punkten der Vereinbarung festgelegt werden. Dazu gehören insbesondere die Verwaltung von PPC- oder RTB-Kampagnen, Suchmaschinenoptimierung, Linkaufbau, Content Management und Community Management in sozialen Medien, Verwaltung von XML-Feeds für Produktsuchmaschinen, E-Mail-Dienste, Daten- und Webanalysen, Grafiken oder anderes Produktionsdienstleistungen usw.

Zu den Werbeleistungen (Kampagnen) zählen die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Leistungen mit werblichem Charakter. Der Lieferant veranlasst in der Regel die Veröffentlichung eines vereinbarten Werbeformats (Kampagne) mit bestimmten Parametern auf in einem Auftrag angegebenen Servern (Internetpräsentation, auf der das Werbeformat veröffentlicht wird) oder anderen Medien, z. B. für den in einem Auftrag festgelegten Zeitraum, in B. in Form eines Budgets oder der Verrechnung von Festbeträgen im Werbesystem etc.

Zu den Datendienstleistungen zählen auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Datenverarbeitung. Hierzu zählen sowohl die Daten des Auftraggebers oder des Auftragsverarbeiters als auch Daten Dritter, insbesondere alle Berichts-, Analyse-, Forschungs- oder sonstigen Datendienste. Unter diesen Begriff fallen auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Datenerfassung und -speicherung bzw. dem Data-Warehouse-Management.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Konditionen der Auftragsabwicklung und Leistungserbringung zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber, also insbesondere die Regelung von Rahmenverträgen, Leistungsaufträgen sowie den Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Teilverträgen, auf deren Grundlage diese erbracht werden zur Verfügung gestellt werden, sowie Rechte, Pflichten und Ansprüche der Vertragsparteien aus diesen Verträgen und allen sonstigen damit zusammenhängenden Angelegenheiten.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die Nutzung einer Softwarelösung oder anderer Systeme Dritter, die der Lieferant entweder auf eigene Initiative oder auf Wunsch des Kunden bereitstellt – z. B. das Akustiksystem, die Maileon-Softwarelösung, die Exponea-Softwarelösung usw von Google, Inc. (z. B. Google Ads, Google Marketing Platform usw.), SEZNAM.CZ, as (z. B. Sklik) und andere. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Fälle, in denen der Lieferant seine Tätigkeiten in Systemen ausführt, die direkt vom Kunden bereitgestellt werden.

Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den oben genannten Softwarelösungen und anderen oben genannten Systemen um Produkte eines anderen Dritten als des Lieferanten handelt. Der Dienstanbieter ist nicht verantwortlich für Ausfälle solcher Drittsysteme und/oder Einschränkungen des Zugangs zu solchen Systemen, die durch den Dritten oder andere Lieferanten verursacht werden, und haftet nicht dafür, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Die Grundregeln für die Nutzung einer Softwarelösung eines Drittanbieters sind in Artikel 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt. Auch für die Nutzung einer Softwarelösung eines Drittanbieters gelten ausdrücklich die jeweils aktuellsten Regeln, technischen und betrieblichen Dokumente des jeweiligen Drittanbieters. Die aktuellste Version dieser Dokumente finden Sie auf der Internetseite des jeweiligen Anbieters oder für ausgewählte Dienste unter den untenstehenden Links. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung einer Softwarelösung eines Drittanbieters oder anderer Systeme von der Verpflichtung abhängig gemacht werden kann, eine verbindliche Vereinbarung mit dem Softwareanbieter abzuschließen, die die gegenseitige Interaktion regelt. Sollte dies der Fall sein, wird der Lieferant sie darüber informieren.

Konditionen individuell ausgewählter Lösungen:

Akustisch (https://acoustic.com/terms-conditions/)

Exponea (https://exponea.com/legal/terms-of-service/, https://exponea.com/legal/privacy-policy/)

Maileon (https://www.maileon.de/mehr/agb/, https://www.maileon.de/datenschutz/).

Glas (https://napoveda.sklik.cz/pravidla/smluvni-podminky-pro-inzerenty/)

Google Ads (https://payments.google.com/u/0/paymentsinfofinder)

Google Marketing Platform (https://policies.google.com/terms?hl=en)

2. Bestellen

Die verbindliche Beauftragung der Leistungen erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Bestellung (auch per Fax oder E-Mail übermittelter Auftrag, Unterschrift über eine Signaturanwendung, z. B. DocuSign) oder durch die Begleichung einer ausgestellten Anzahlungsrechnung (Proforma). durch den Lieferanten und Zahlung durch den Kunden.

Eine Bestellung ist für den Lieferanten erst dann verbindlich, wenn die Annahme schriftlich oder per E-Mail an den Kunden erfolgt. Der Lieferant kann einen Auftrag auch dadurch annehmen, dass er mit der Ausführung der auf diesem Auftrag basierenden Arbeiten beginnt.

Alle vom Auftraggeber erteilten Teilaufträge werden nach Möglichkeit nummeriert, um Doppelungen zu vermeiden.

Es wird vereinbart, dass durch die Annahme einer Bestellung zwischen Lieferant und Auftraggeber ein Vertragsverhältnis zustande kommt, für das neben dem abgeschlossenen Vertrag auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die darauf Bezug nehmenden Unterlagen maßgeblich sind.

Durch den Vertragsabschluss, das Absenden einer Bestellung oder die Zahlung auf Grundlage einer Anzahlungsrechnung erklärt sich der Kunde damit einverstanden:

a) zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten;

b) auf die Geschäftsbedingungen des Anbieters der jeweiligen Software, sofern eine Softwarelösung oder Systeme Dritter zum Einsatz kommen;

c) auf die von deren Betreibern festgelegten Bedingungen für die Schaltung einer Anzeige in Drittmedien, wenn eine Anzeige in den Drittmedien bestellt wird.

Der Kunde verpflichtet sich, dem Lieferanten Anweisungen zur Verarbeitung der von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten in einer vom Lieferanten festgelegten angemessenen Weise zu erteilen.

3. Finanzielle Bedingungen

3.1 Preis

Der Preis wurde zwischen Kunde und Lieferant vereinbart. Die Preise verstehen sich stets exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften hinzukommt.

3.2 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Der Lieferant ist berechtigt, eine Anzahlung auf den Preis oder Vorauszahlung (zahlbar auf Basis einer Anzahlungsrechnung) zu verlangen. Der entsprechende Betrag muss dem Konto des Lieferanten innerhalb von zwei (2) Werktagen vor dem vereinbarten Termin für den Beginn der jeweiligen Dienstleistung gutgeschrieben werden. Erfolgt die Gutschrift der Zahlung nicht rechtzeitig auf dem Konto des Lieferanten, ist der Lieferant nicht verpflichtet, mit der Leistung zu beginnen.

Rechnungen, die die Elemente eines Steuerbelegs enthalten, werden innerhalb von 15 Tagen nach den steuerpflichtigen Lieferungen ausgestellt. Erfolgt die Leistungserbringung fortlaufend über mehrere Monate oder im Rahmen einzelner Kampagnen, ist der Anbieter berechtigt, am Ende eines jeden Kalendermonats/jeder Kampagne Teilrechnungen für den entsprechenden Teil der Leistungen zu stellen.

Gemäß der auf den Rechnungen angegebenen Auswahl des Lieferanten beträgt das Fälligkeitsdatum dieser Rechnungen 14 Tage ab dem Ausstellungsdatum oder 21 Tage ab dem Datum der steuerpflichtigen Lieferungen, sofern zwischen dem Kunden und dem Lieferanten nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Im Falle einer Verzögerung bei der Zahlung von Rechnungen ist der Lieferant berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 0,151 TP3T des ausstehenden Betrags für jeden angefangenen Tag dieser Verzögerung zu berechnen. Die Zahlung der Verzugszinsen berührt nicht den Anspruch des Lieferanten auf Schadensersatz oder etwaige sonstige Verluste, sofern zutreffend. Die Verpflichtung zur Zahlung der Verzugszinsen bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.

Als ordnungsgemäß bezahlte Leistungen gelten Leistungen, die in der in einem Auftrag/Steuerbeleg genannten Höhe und unter der dort genannten Zahlungskennung bezahlt wurden. Unter Zahlung versteht man die Gutschrift eines Betrages auf dem Bankkonto des Lieferanten.

Der Lieferant ist berechtigt, die Annahme von Falsch-, Teil- oder Sammelzahlungen abzulehnen. Solche Zahlungen können unter Abzug etwaiger Bankgebühren des Lieferanten auf das Konto zurückerstattet werden, von dem aus sie an das Konto des Lieferanten überwiesen wurden.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegen den Lieferanten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten abzutreten oder zur Sicherheit zu übereignen.

3.3 Stornierungsbedingungen

Wenn der Kunde eine bestätigte Bestellung stornieren möchte, ist er verpflichtet, dem Lieferanten eine Stornogebühr in Höhe des vereinbarten Preises inkl. Mehrwertsteuer auf der Grundlage der Bestellung zu zahlen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

3.4 Besondere Bedingungen bei offenen Rechnungen

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung (einschließlich Rechnungen, die gemäß einem anderen mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag ausgestellt wurden) in Verzug, ist der Lieferant berechtigt, die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags ohne Benachrichtigung des Kunden einzustellen und den anderen Vertrag zu verknüpfen Beginn der Arbeiten bis zur Zahlung eines angemessenen Vorschusses durch den Auftraggeber. Durch die Einstellung dieser Leistungen bleibt der Anspruch des Lieferanten auf die vereinbarte Festvergütung auch für die Zeit der Nichterbringung der Leistungen unberührt. Der Lieferant ist berechtigt, jede Kampagne oder Werbebotschaft des Kunden auszusetzen, wenn er mit der Zahlung einer an den Lieferanten fälligen Zahlung in Verzug ist, und eine solche Kampagne oder Werbebotschaft gilt aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen, als beendet.

Der Lieferant ist berechtigt, zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen den Lieferanten einen Dritten zu bevollmächtigen. Der Lieferant ist berechtigt, in den durch gesetzliche Vorschriften bestimmten Fällen, in gesondert vereinbarten Fällen, zur Wahrung von Rechten des Lieferanten oder zur Durchsetzung von Ansprüchen des Lieferanten, bei der Abtretung von Ansprüchen oder in sonstiger Weise, Informationen über einzelne Geschäftsfälle und über den Kunden an Dritte weiterzugeben Art und Weise der Bearbeitung solcher Ansprüche gegenüber seinen Rechts-, Buchhaltungs-, Steuer- und ähnlichen Beratern, Personen, die mit dem Lieferanten ein Unternehmen bilden, und einer Person, die dem Lieferanten eine Versicherung gegen das Risiko der Nichtzahlung von Ansprüchen bereitstellt, oder einer Person, die Schulden für den Lieferanten eintreibt .

4. Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen

4.1 Die Vertragsparteien können eine Änderung und Aufteilung der vereinbarten Zeitaufteilung für einzelne Leistungen und des Umfangs der vom Lieferanten im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen im Rahmen dieses Vertrages durchgeführten Tätigkeiten vereinbaren – in diesem Fall können die Vertragsparteien den Umfang der Tätigkeiten genehmigen im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages für jeden Monat.

Nach Vereinbarung der Vertragsparteien kann die für die Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrages vereinbarte Zeit auch zur Unterstützung anderer Online-Shops/Projekte des Auftraggebers genutzt werden.

Wenn die Vertragsparteien von ihrem Recht gemäß den Bestimmungen dieses Artikels keinen Gebrauch machen, werden die Form und der Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags vollständig vom Lieferanten festgelegt, der die Art und den Zeitplan der erbrachten Dienstleistungen einseitig festlegt.

4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Lieferanten auf dessen Verlangen rechtzeitig Hilfestellung zu leisten und sämtliche Informationen bereitzustellen sowie dem Lieferanten Unterlagen auszuhändigen, die für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung seiner Verpflichtungen unabdingbar sind. Wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen (Bereitstellung von Unterstützung, Informationen oder Quellenmaterialien) in Verzug gerät, kann der Lieferant nicht mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Verzug geraten, da der Lieferant Anspruch auf die volle Vergütung hat.

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben in den von ihm übermittelten oder beschafften Quellen.

4.3 Verteilt der Lieferant für den Auftraggeber Werbung, ist der Auftraggeber für den Inhalt dieser Werbung voll verantwortlich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass die dem Anbieter zur Verbreitung vorgelegte Werbung nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten, die Grundsätze des fairen Geschäftsverkehrs und die Grundsätze des fairen Geschäftsverkehrs verstößt und dass durch die Verbreitung der Werbung Rechte und berechtigte Interessen Dritter nicht rechtswidrig beeinträchtigt werden (u. a (unter anderem das Recht auf Schutz der Persönlichkeitsrechte natürlicher Personen, das Recht auf Schutz des guten Rufs juristischer Personen, Urheberrechte, mit dem Urheberrecht verbundene Rechte und das Recht an einer Marke) und verstößt nicht gegen allgemein verbindliches Recht Vorschriften, insbesondere Gesetz Nr. 40/1995 Slg., Werbekontrollgesetz in der jeweils gültigen Fassung, Gesetz Nr. 132/2010 Slg., das Gesetz über angeforderte audiovisuelle Mediendienste und/oder das Gesetz Nr. 231/2001 Slg., das Rundfunk- und Fernsehgesetz in der jeweils gültigen Fassung, und dass alle finanziellen Ansprüche, die sich aus der Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks und/oder der in der Werbung verwendeten Bilder von Personen sowie aus den mit dem Urheberrecht verbundenen Rechten ergeben, ( werden vom Kunden zum Zeitpunkt der Einreichung der Materialien erfüllt, die als Quelle für die Werbung verwendet werden sollen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall, dass dem Anbieter oder Vertreiber der Werbung und/oder dem Betreiber des jeweiligen Mediums durch die Verbreitung der Werbung ein Schaden entstanden ist, diesen Schaden (Schaden) vollständig zu ersetzen . Als Schaden gelten auch die Kosten eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens, einschließlich der Kosten der Rechtsvertretung in diesen Fällen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich außerdem ausdrücklich, keine Präsentationen von Glücksspielen einzureichen, die ohne eine Grundgenehmigung gemäß Gesetz Nr. 186/2016 Slg., das Glücksspielgesetz oder alternative Vorschriften zur Verbreitung. Der Kunde verpflichtet sich außerdem ausdrücklich, für die Einhaltung aller gesetzlichen Bedingungen und Pflichten hinsichtlich der Präsentation von Humanarzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Lebensmitteln, insbesondere Lebensmitteln zur besonderen Ernährung und Folgenahrung, jeweils gemäß der tschechischen Gesetzgebung (z. B. Gesetz Nr. 40/1995), zu sorgen Slg., Werbekontrollgesetz) und EU-Verordnungen (insbesondere Verordnung (EU) 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln).

Beabsichtigt der Kunde, ein bestimmtes Werbevolumen (bzw. die Anzahl der versendeten E-Mails) zu verbreiten, kann ihm auf Basis dieses Werbevolumens ein Mengenrabatt, auch als Vorabrabatt, gewährt werden. Wenn der Auftraggeber nicht das erwartete Werbevolumen bestellt, wenn er das vereinbarte Volumen nicht in Anspruch nimmt oder wenn ein Auftrag aus Gründen, die nicht auf der Seite des Anbieters liegen, nicht ausgeführt wird oder wenn sich der Auftraggeber in Verzug befindet Wenn die Zahlung einer Rechnung für eine solche Dienstleistung (oder einen Teil davon) länger als 15 Tage dauert, kann der Lieferant einseitig entscheiden, dass das Recht des Kunden auf den Rabatt vollständig oder in dem vom Lieferanten festgelegten Umfang erlischt.

4.4 Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Verbreitung von Werbung, die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den E-Mails des Kunden oder jede andere Leistung zu verweigern:

a) wenn ihr Inhalt oder Umfang nicht einem Vertrag oder einer sonstigen getroffenen Vereinbarung oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen von den Parteien vereinbarten Bedingungen entspricht;

b) im Falle eines Verstoßes gegen die ethischen Grundsätze des Lieferanten oder der Herausgeber oder Betreiber anderer Systeme, die für die Leistung für den Kunden verwendet werden, und/oder gegen den Kodex der Werbepraxis des Werberates (Rada pro reklamu) oder gegen die Bedingungen und Bedingungen von Anbietern von Softwarelösungen oder anderen Systemen, die zur Leistungserbringung für den Auftraggeber eingesetzt werden;

c) aufgrund eines rechtlich fehlerhaften Inhalts von Werbung, E-Mails, SMS und anderen Inhalten, d. h. wenn der Inhalt oder die Art der Verbreitung gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten, faire Geschäftsgrundsätze und Grundsätze des fairen Geschäftsverkehrs oder gegen Entscheidungen staatlicher Behörden verstößt, oder die ethischen Regeln des Advertising Council (verfügbar unter rpr.cz);

d) wenn das Format, der Inhalt oder die Ausführung der Werbung oder E-Mails bei Adressaten oder Lesern bzw. Zuhörern oder Zuschauern den Eindruck erwecken könnten, dass sie Teil des redaktionellen Inhalts des betreffenden Mediums oder der jeweiligen Nachricht des Anbieters oder Betreibers sind das betreffende Medium oder eine andere Person;

e) Nachrichten, Werbe- oder Geschäftsbotschaften Dritter enthalten, es sei denn, der Kunde ist eine Werbe- oder Medienagentur und die Werbung enthält Nachrichten, Werbe- oder Geschäftsbotschaften ihres Kunden, die vom Lieferanten genehmigt wurden;

f) die in die Rechte und berechtigten Interessen des Lieferanten eingreifen und den Ruf des Lieferanten, seiner Mitarbeiter, Mitglieder oder Personen, die ein Anliegen des Lieferanten darstellen, schädigen oder schädigen könnten;

g) wenn es sich um Werbung für einen Wettbewerber des Anbieters oder Betreiber einer Softwarelösung oder Betreiber ähnlicher Systeme handelt, die der Anbieter für die Leistungserbringung für den Auftraggeber einsetzt;

h) wenn der Lieferant begründete Zweifel daran hat, ob ein Ablehnungsgrund gemäß lit. a) bis e) vorliegt;

i) wenn es sich um Werbung eines Konkurrenten des Betreibers eines der Medien handelt, wo die Werbung platziert werden soll;

j) wenn der Auftraggeber die Unterzeichnung einer besonderen Schadensersatzverpflichtung verweigert, deren Unterzeichnung in begründeten Fällen vom Auftragnehmer verlangt wird;

k) anonyme Werbung zu Wahlen im Rahmen eines Wahlkampfes nach dem Wahlgesetz oder Inhalte enthalten, die anderen Anforderungen des Wahlgesetzes nicht genügen.

In den oben genannten Fällen ist der Lieferant berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise zu verweigern.

Der Lieferant wird dem Auftraggeber seine Ablehnungsentscheidung unverzüglich mitteilen. Der Auftraggeber ist dann verpflichtet, dem Lieferanten unverzüglich mangelfreie Ersatzquellen vorzulegen. Bei wiederholter Verweigerung aus den in diesem Absatz genannten Gründen ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Bestellt oder liefert der Auftraggeber eine Anzeige in einer Form, die nicht den Parametern und/oder dem Format der Werbefläche oder den technischen Möglichkeiten des jeweiligen Mediums entspricht, ist der Lieferant berechtigt, die Anzeige regelmäßig zu ändern, ohne dazu verpflichtet zu sein den Kunden zu informieren.

4.5 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Zustellung von Nachrichten per E-Mail, SMS oder einer anderen Kommunikationsform verantwortlich, für die die Dienste des Lieferanten genutzt werden. Der Kunde erklärt, dass er alle Einwilligungen eingeholt hat oder andere rechtliche Gründe für die Übermittlung von Werbebotschaften oder die gezielte Verwendung von Werbebotschaften an alle Kunden und/oder alle Benutzer vorliegen, deren E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ihm mitgeteilt werden Der Kunde stellt dem Lieferanten als Ausgangsmaterial für die Vertragserfüllung im Einklang mit dem tschechischen Recht sowie den Gesetzen des Wohnsitzstaats des Empfängers oder des Staates, in den solche Nachrichten gesendet werden, zur Verfügung. Nach tschechischem Recht müssen Nachrichten in erster Linie dem Gesetz Nr. 480/2004 Slg., über einige Dienstleistungen von Informationsunternehmen, Gesetz Nr. 110/2019 Slg., das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten, die Verordnung (EU) 2016/679 und das Gesetz Nr. 127/2005 Slg., das Gesetz über elektronische Kommunikation. Gleiches gilt für die Verwendung von Cookies und anderen Netzwerkkennungen.

4.6 Der Lieferant ist nicht für eine Budgetüberziehung verantwortlich und der Kunde verpflichtet sich, die tatsächlichen Kosten zu zahlen, einschließlich der über den Auftrag hinausgehenden Kosten.

4.7 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Lieferant die ihm zur Verteilung übermittelten Nachrichten technisch und in angemessenem Umfang verarbeitet, insbesondere um die technischen Anforderungen der angeschlossenen Netzwerke zu erfüllen, diese Nachrichten an Einschränkungen durch Drittsysteme anzupassen und diese anzupassen den Einsatz von Technologien und die Konditionen der Anbieter individueller Lösungen.

4.8 Der Auftraggeber anerkennt und verpflichtet sich, insbesondere bei der Übermittlung von Quellunterlagen oder der Erteilung von Weisungen sowie bei der Nutzung von Computer- oder anderen Systemen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Regeln der Zusammenarbeit mit Dritten einzuhalten, mit denen die Vertragsparteien bei der Ausführung eines Auftrags/einer Bestellung in Berührung kommen. Vertrag (insbesondere die Geschäftsbedingungen der Betreiber der Werbesysteme Google, Seznam.cz, Facebook-Server, Adform, Google Ads, Sklik, Acoustic, Exponea, Maileon usw.). Gleichzeitig erkennt der Kunde an, dass der Lieferant verpflichtet ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten und bei der Erfüllung des Vertrags mit dem Kunden danach zu handeln.

4.9 Wenn eine verwendete Software oder ein bereitgestelltes Tool eine von diesem Dritten lizenzierte Lösung eines Drittanbieters enthält, müssen auch die von diesem Dritten festgelegten Geschäftsbedingungen eingehalten werden. Wird dem Kunden eine Lizenz oder Unterlizenz für Software und andere urheberrechtlich geschützte Gegenstände (im Folgenden „die Software“) gewährt, erkennt der Kunde an, dass eine solche (Unter-)Lizenz nur zum Zweck der Erfüllung eines abgeschlossenen Vertrags gewährt wird, nicht ausschließlich, höchstens für die Dauer des Vertrags, und ausschließlich für das Gebiet der Tschechischen Republik. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten die Nutzung der Software in Form von Unterlizenzen, Lizenzübertragung, Leasing oder sonstigem Zugriff auf die Software zu ermöglichen, um diese zu nutzen.

Der Kunde verpflichtet sich, dem Lieferanten bzw. den Inhabern des Urheberrechts an der Software auf deren Verlangen zu ermöglichen, zu prüfen, ob der Kunde die Software gemäß den vereinbarten Regeln nutzt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Softwarelösung nicht unbegrenzt verfügbar sein muss.

Der Lieferant oder Anbieter einer Softwarelösung eines Drittanbieters ist berechtigt, den Zugriff auf das System in regelmäßigen Abständen oder nach Bedarf einzuschränken, um dessen Wartung durchzuführen, Fehler zu beheben oder die Soft- und/oder Hardware zu aktualisieren. Für sonstige vom Lieferanten eingesetzte Drittsysteme oder eigene Systeme des Lieferanten gelten die Regelungen sinngemäß.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Dritte als Anbieter von Softwarelösungen und Systemen jegliche Haftung für etwaige Schäden, die durch deren Nutzung entstehen, ausschließen. Gleiches gilt für jede damit verbundene Haftung des Lieferanten, einschließlich seiner Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung von Softwarelösungen und -systemen (des Dritten oder des Lieferanten) durch den Kunden.

4.10 Der Kunde verpflichtet sich, keine Softwarelösungen oder Systeme Dritter oder andere vom Lieferanten bereitgestellte oder erhaltene Programme oder Tools zu verwenden, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen und für die Nutzung, Veröffentlichung oder Verbreitung von Informationen gelten, die: (i) illegal, (ii) obszön, sexuell eindeutig, pornographisch ist, (iii) diskriminierend ist, (iv) Minderheiten in irgendeiner Weise schadet, (v) das Urheberrecht Dritter verletzt, (vi) staatsgefährdendes Material enthält oder öffentliche Sicherheit eines Landes, (vii) unterstützt Terrorismus oder andere fehlerhafte oder rechtswidrige Verhaltensweisen, (viii) enthält eine gefälschte Identität, um andere zu täuschen, oder manipuliert Identifikatoren, um den Ursprung der Übertragung oder der Informationen zu verbergen, (ix) enthält jegliche fehlerhafte Software, einschließlich Computerviren, Würmer, Trojaner, Spyware, Adware usw. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, keine Softwarelösungen oder Systeme Dritter oder andere Programme oder Tools für die unbefugte Sammlung von Informationen über andere Personen zu verwenden, einschließlich Phishing, unrechtmäßigem Zugriff auf Computernetzwerke und -geräte usw. Strengere Beschränkungen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Vertrag vereinbart wurden, bleiben hiervon unberührt.

4.11 Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Software nicht in einer Weise zu nutzen, die gegen die auf dem Gebiet der Tschechischen Republik, des Vereinigten Königreichs oder der USA geltenden Software-Exportbeschränkungen verstößt. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung allgemeingültiger Corporate-Governance-Grundsätze und verpflichtet sich, im Zusammenhang mit einem abgeschlossenen Vertrag keine Handlungen vorzunehmen, die als korrupte Praktiken angesehen werden könnten.

4.12 Der Kunde wird Sicherungskopien aller bereitgestellten Inhalte für die Nutzung innerhalb einer Softwarelösung oder eines Systems eines Dritten oder des Lieferanten aufbewahren. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Nachrichten und Inhalte über das Drittsystem stets für die von dessen Betreiber festgelegte Zeit verfügbar sind, jedoch nicht länger als die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen Kunde und Anbieter, das mit der Nutzung unmittelbar verbunden ist der jeweiligen Softwarelösung. Nach Ablauf dieser Frist können Nachrichten und Inhalte jederzeit archiviert und/oder aus dem Drittsystem gelöscht werden; Der Kunde erkennt an, dass das Unternehmen, das die Software Dritter bereitstellt, Kopien von Nachrichten, bereitgestellten Daten und Inhalten unmittelbar nach Abschluss des jeweiligen Auftrags und/oder Vertrags archiviert und/oder vernichtet, wodurch dem Kunden das Recht zur Nutzung des betreffenden Systems entsteht.

4.13 Ein für die Nutzung einer Softwarelösung eines Drittanbieters oder eines anderen Systems vom Kunden generiertes und ihm zugeteiltes Passwort oder sonstige Zugangsdaten dienen nur dem vertragsgemäßen internen Bedarf und sind vom Kunden geheim zu halten. Weder der Lieferant noch ein Anbieter von Software und Dienstleistungen ist für den Verlust oder Missbrauch dieser Daten verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, eine Liste der Mitarbeiter zu führen, die Zugriff auf Anmeldedaten für Drittsysteme haben. Der Kunde erkennt an, dass sein Zugriff auf die Softwarelösung sofort gesperrt werden kann, wenn er einem Dritten Anmeldedaten für das System eines Drittanbieters zur Verfügung stellt.

4.14 Der Kunde verpflichtet sich, ein Drittsystem oder Teile davon nicht zu kopieren oder in seiner Computerausrüstung zu speichern und es nicht für einen anderen Zweck als die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste für die vorgesehenen Zwecke zu verwenden, insbesondere nicht für den Zweck Entwicklung von Konkurrenzprodukten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Abschluss eines entsprechenden Vertrages ihn nicht zur Nutzung von Logos oder Markenzeichen der betreffenden Dritten berechtigt.

4.15 Der Kunde erkennt an, dass sämtliche Garantien und Zusicherungen, die im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgegeben werden, vom Lieferanten ausschließlich für ihn selbst abgegeben werden und dass keine der hierin enthaltenen Garantien oder Zusicherungen zum Nachteil eines Drittanbieters von Softwarelösungen ausgelegt werden darf.

4.16. Der Lieferant ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde gegen eine seiner Pflichten gemäß diesem Artikel verstoßen hat. Das sich aus dem Gesetz ergebende Rücktritts- oder Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

4.17 Verstößt der Kunde gegen die in diesem Artikel enthaltenen Verpflichtungen/Garantien und Zusicherungen, verpflichtet sich der Kunde, dem Lieferanten oder den Betreibern der relevanten Systeme, die für die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden verwendet werden, alle entstandenen Schäden und Verluste zu ersetzen.

5. Beschwerden

5.1 Unbeschadet der besonderen Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung ist der Auftraggeber im Falle eines Verstoßes des Lieferanten im Rahmen eines Reklamationsverfahrens berechtigt, eine angemessene Entschädigung entweder in Form einer Nacherfüllung oder eines angemessenen Preisnachlasses zu verlangen . Ein Wahlrecht zwischen den vorgenannten Möglichkeiten steht dem Auftraggeber nur zu, wenn er den Lieferanten in einer fristgerechten schriftlichen Mängelrüge über die gewählte Möglichkeit informiert. In diesem Fall ist der Kunde nicht berechtigt, die gewählte Option ohne Zustimmung des Lieferanten zu ändern.

5.2 Der Kunde muss eine Beschwerde ausschließlich schriftlich per Einschreiben an die Adresse des Sitzes des Lieferanten einreichen. Per E-Mail, Fax oder Telefon übermittelte Reklamationen gelten nur dann als ordnungsgemäß geltend gemacht, wenn der Lieferant deren Annahme bestätigt.

5.3 Die Frist für die Einreichung einer Reklamation beträgt 10 Kalendertage ab dem Datum, an dem der Kunde einen Mangel festgestellt hat oder hätte erkennen können, spätestens jedoch 10 Tage nach Zustellung eines Berichts oder einer Rechnung durch den Lieferanten.

Für die Entscheidung über eine Reklamation behält sich der Lieferant eine Frist von 30 Kalendertagen vor. Bei einer Reklamation ist der Kunde verpflichtet, die reklamierten Leistungen ordnungsgemäß und ausreichend anzugeben. Der Lieferant ist berechtigt, vage Beanstandungen als unbegründet zurückzuweisen. Ein Rabatt wird in Form eines geänderten Steuerbelegs gewährt. Die Fälligkeit beschränkt sich somit nur auf den verhältnismäßigen Teil der Leistung, der nicht Gegenstand der berechtigten Beanstandung ist.

5.4. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Einwände gegen ausgestellte Rechnungen – Steuerbelege, die zu einer Minderung der Forderung des Lieferanten gegenüber dem Kunden führen würden, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zustellung der entsprechenden Rechnung schriftlich an die eingetragene Adresse des Lieferanten zu richten . Der Kunde ist verpflichtet, die Einhaltung der Frist nachzuweisen, andernfalls die Einwendung als verspätet gilt.

6. Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Erbringung der Dienstleistungen des Lieferanten

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die Bestimmungen der Datenschutzvorschriften (insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (im Folgenden „Verordnung“) usw.) einzuhalten.

Auf der Grundlage dieses Vertrags kann der Lieferant als Auftragsverarbeiter für den Kunden die personenbezogenen Daten von:

a) Kunden oder andere Empfänger der Marketingbotschaften des Kunden;

b) Adressaten der Werbebotschaften des Kunden;

c) Benutzer sozialer Netzwerke, die mit den Produkten oder Konten des Kunden interagieren

(im Folgenden „Kunden“).

Die Dauer der Verarbeitung, die Art und der Zweck der Verarbeitung ergeben sich aus dem abgeschlossenen Vertrag. Der Umfang der Verarbeitung umfasst die personenbezogenen Daten von Kunden, die der Kunde dem Lieferanten zur Verfügung stellt oder die der Lieferant zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder auf Initiative des Kunden verarbeitet.

Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Bestimmung des Verarbeitungszwecks, für die Information einer betroffenen Person über die Verarbeitung, für die Einholung der legitimen Rechtsgründe für die Verarbeitung, für die Richtigkeit der bereitgestellten Daten und für die Erfüllung anderer Pflichten eines Verantwortlichen entsprechend der Verordnung und anderen anwendbaren Rechtsvorschriften. Der Lieferant ist berechtigt, die Herausgabe dieser Daten zu verlangen. Der Kunde ist auch verantwortlich für die Verarbeitung durch andere Personen als den Lieferanten und von ihm beauftragte Unterauftragsverarbeiter sowie für die Verarbeitung in Systemen, deren Nutzung der Kunde angefordert hat.

Der Lieferant verarbeitet in der Regel die folgenden personenbezogenen Daten der Kunden des Auftraggebers für den Auftraggeber: deren Vor- und Nachname, Adresse einschließlich E-Mail-Adresse, Informationen über die Transaktionen des Auftraggebers gegenüber dem Auftraggeber, einschließlich ggf. gekaufter Waren und die Preis, Informationen über das Verhalten des Kunden auf der Website des Kunden oder seinen Konten in sozialen Netzwerken, den Inhalt von Nachrichten und anderen Marketingmitteilungen, die an Kunden gesendet werden, die Aktivitäten des Kunden in Bezug auf solche Nachrichten, gesammelte Informationen die Tracking-Codes des Kunden, die sich auf seiner WWW-Site usw. befinden.

Der Lieferant wird die personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Auftraggebers verarbeiten, zu deren Übermittlung an den Auftragnehmer sich der Auftraggeber in der vom Auftragnehmer bestimmten Weise verpflichtet, einschließlich der Übermittlung der personenbezogenen Daten in ein Drittland (siehe unten) oder eine internationale Organisation, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist nach dem Recht der Europäischen Union oder der Tschechischen Republik erforderlich. In diesem Fall wird der Lieferant den Kunden vor der Verarbeitung über diese gesetzliche Verpflichtung informieren, es sei denn, die Gesetzgebung verbietet eine solche Unterrichtung aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses. Der Lieferant informiert den Kunden hiermit darüber, dass er die Daten im unvermeidlichen Umfang auch zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß der Verordnung und dem Gesetz Nr. 110/2019 Slg., Gesetz Nr. 480/2004 Slg., Rechnungslegungsrecht (insbesondere gemäß Gesetz Nr. 563/1991 Slg., Rechnungslegungsgesetz und Verordnungen zu seiner Umsetzung), Steuerrecht (insbesondere gemäß Gesetz Nr. 586/1992 Slg., Einkommensteuergesetz). und Gesetz Nr. 235/2004 Slg., Mehrwertsteuergesetz und Verordnungen zu dessen Umsetzung).

Im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für den Kunden verpflichtet sich der Lieferant:

a) ohne vorherige ausdrückliche oder allgemeine schriftliche Zustimmung des Auftraggebers keinen anderen Auftragsverarbeiter mit der Verarbeitung zu beauftragen und nur solche Auftragsverarbeiter einzusetzen, die hinreichende Garantien dafür bieten, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die betreffende Verarbeitung ordnungsgemäß erfolgt die Anforderungen der Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten zu erfüllen und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine generelle Genehmigung zur Beauftragung weiterer Auftragsverarbeiter. Im Falle einer allgemeinen Genehmigung wird der Lieferant den Kunden in einer vom Lieferanten bestimmten geeigneten Weise informieren (z. B. im Newsletter des Lieferanten, in einem speziellen Bereich der WWW-Seite des Lieferanten oder in einem Portal für Kunden des Lieferanten). über alle beabsichtigten Änderungen bezüglich der Beauftragung anderer Auftragsverarbeiter oder deren Ersatz informieren und dem Kunden die Möglichkeit geben, Einwände gegen solche Änderungen zu erheben. Diese anderen Auftragsverarbeiter müssen aufgrund eines Vertrags oder eines anderen Rechtsakts nach dem Recht der Europäischen Union oder des jeweiligen EU-Mitgliedstaats die gleichen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen haben, wie sie in diesem Vertrag festgelegt sind, insbesondere hinsichtlich ausreichender Garantien in Bezug auf Ergreifen geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung den in der Verordnung festgelegten Anforderungen entspricht. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Lieferant im Falle von Anbietern von Softwarelösungen und anderen ähnlichen Systemen in der Regel von diesen Anbietern erstellte Muster-Geschäftsbedingungen akzeptieren muss. Kommen diese anderen Auftragsverarbeiter ihren Pflichten im Bereich des Datenschutzes nicht nach, verbleibt die Haftung für die Erfüllung der Pflichten der Betroffenen in vollem Umfang beim Lieferanten. Eine Person, die aufgrund der Entscheidung des Kunden oder eines mit dem Kunden geschlossenen Vertrags an der Verarbeitung beteiligt ist (z. B. Google Inc. für Google Analytics, Betreiber von Werbesystemen, die im Auftrag des Kunden eingesetzt werden), zählt jedoch nicht zu diesen anderen Personen Auftragsverarbeiter des Lieferanten. Der Lieferant haftet nicht für ein Verschulden dieser Personen;

b) personenbezogene Daten nur zum Zweck der Erfüllung eines Vertrags mit dem Kunden und damit verbundener Zwecke zu verarbeiten (einschließlich des damit verbundenen Schutzes der Rechte des Lieferanten und der Dokumentation der für den Kunden erbrachten Leistung und der Verbesserung der Dienstleistungen des Lieferanten);

c) die Art der Verarbeitung zu berücksichtigen und den Kunden nach Möglichkeit durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu unterstützen, um seinen Pflichten gemäß den Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nachzukommen, und dem Kunden Unterstützung zu leisten im erforderlichen Umfang und ohne unangemessene Verzögerung zur Wahrung der Rechte der betroffenen Personen und mit Unterstützung vor einer Aufsichtsbehörde; Um Zweifel auszuschließen, wurde vereinbart, dass die Kosten einer solchen Unterstützung, die über gewöhnliche technische Maßnahmen hinausgeht (z. B. bei der Bearbeitung individueller Anfragen betroffener Personen im Rahmen des Auskunftsrechts usw.), nicht durch Pauschalbeträge oder Pauschalbeträge gedeckt werden, dies jedoch der Fall sein wird vom Lieferanten gemäß seiner Preisliste in Rechnung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde;

d) sicherzustellen, dass die von ihr mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragten Personen sich zur Verschwiegenheit verpflichten und der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen;

e) dem Kunden jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich zu melden, wenn der Kunde verpflichtet ist, eine solche Verletzung einer Aufsichtsbehörde und/oder Kunden zu melden, oder wenn eine solche Verletzung des Schutzes ein erhebliches Risiko für die Rechte darstellt und berechtigte Interessen des Kunden, es sei denn, eine solche Meldung würde gegen geltendes Recht verstoßen;

f) dem Kunden im angemessenen und üblichen Umfang alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zum Nachweis der Erfüllung der in Artikel 28 der Verordnung genannten Pflichten erforderlich sind;

g) dem Kunden auf schriftliche Anfrage des Kunden im angemessenen und üblichen Umfang die Durchführung von Audits, einschließlich Inspektionen (nachfolgend „Kontrollen“) zu ermöglichen, die vom Kunden oder einem vom Kunden beauftragten Prüfer durchgeführt werden, und einen Beitrag zu leisten zu diesen Schecks. Der Lieferant ist berechtigt, für diese Unterstützung eine angemessene Vergütung zu verlangen, die sich, sofern nicht anders angegeben, auf 500 CZK exkl. MwSt. pro Arbeitsstunde bei der ersten Kontrolle im Kalenderjahr und auf 1.500 CZK exkl. MwSt. pro Arbeitsstunde beläuft im Rahmen anderer Kontrollen im Kalenderjahr (der Lieferant ist jedoch verpflichtet, nur eine Kontrolle alle 12 Monate zu ermöglichen). Der Kunde zahlt dem Lieferanten auch alle effektiv aufgewendeten Kosten im Zusammenhang mit einer solchen Prüfung. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, solche sonstigen Kontrollen zu verweigern, wenn für den Auftraggeber kein wichtiger Grund besteht, sie durchzuführen. Der oben genannte Betrag wird ab dem 1. Juli des Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Lieferanten in Kraft tritt, um die vom tschechischen Statistikamt für das vorangegangene Kalenderjahr bekannt gegebene Inflationsrate (Erhöhung des Verbraucherpreisindex) erhöht und Effekte. Der Auftraggeber ist berechtigt, mit der Durchführung einer solchen Prüfung ausschließlich eine Anwaltskanzlei oder eine mit dem Schutz personenbezogener Daten beruflich befasste Person (jedoch nicht der Wettbewerber des Lieferanten) zu beauftragen – es sei denn, der Auftraggeber führt sie selbst durch. Die Person, die die Prüfung durchführt (einschließlich Personen, die die Prüfung für den Kunden durchführen), muss zur Wahrung der Vertraulichkeit der im Rahmen einer solchen Prüfung gesammelten Informationen verpflichtet sein und darf die gesammelten Daten nicht auf andere Weise als für die Erfüllung der Aufgaben des Kunden verwenden Aufgaben als Verantwortlicher gemäß der Verordnung. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten diesen Umstand nachzuweisen. Im Rahmen der Prüfung ist der Lieferant berechtigt, Informationen und Quellen offenzulegen, deren Offenlegung die Rechte Dritter (z. B. Anbieter entsprechender Lizenzen und Systeme, personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse, die für andere Personen verarbeitet werden usw.) gefährden oder beeinträchtigen könnte .) oder die Rechte zum Schutz des Know-hows, vertraulicher Informationen oder Betriebsgeheimnisse des Lieferanten nur in einem allgemeinen Umfang oder in einer Weise, die die vorgenannten Tatsachen nicht gefährdet. Der Lieferant ist jedoch jederzeit berechtigt, die Offenlegung solcher Informationen und Quellenmaterialien zu verweigern, zu deren Offenlegung er möglicherweise nicht berechtigterweise verpflichtet ist. Audits und Kontrollen vor Ort (auf dem Gelände des Lieferanten) werden nur in begründeten Fällen durchgeführt und müssen so durchgeführt werden, dass ihre Auswirkungen auf die Aktivitäten des Lieferanten minimiert werden. Einzelheiten des Schecks werden immer in einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Lieferanten vereinbart, die innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der schriftlichen Scheckanfrage des Kunden an den Lieferanten getroffen wird.

Der Lieferant darf die personenbezogenen Daten nur für den erforderlichen Zeitraum verarbeiten und verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten nach Beendigung der Erbringung der mit der Verarbeitung verbundenen Dienstleistungen zu löschen und auch alle vorhandenen Kopien dieser Daten zu löschen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist der Europäischen Union oder der Tschechischen Republik verlangt, diese personenbezogenen Daten aufzubewahren, oder es sei denn, diese Daten werden für einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt, um etwaige Beschwerden zu bearbeiten, die Rechte des Lieferanten oder Dritter zu schützen oder für eine andere Erfüllung des Auftrags Vertrag zwischen dem Kunden und dem Lieferanten.

Im Hinblick auf den Zustand der Ausrüstung, die Ausführungskosten, die Art, den Umfang, den Kontext und die Zwecke der Verarbeitung sowie Risiken für verschiedene Rechte und Freiheiten von Einzelpersonen unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere wird der Lieferant angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen Maßnahmen zur Gewährleistung des dem jeweiligen Risiko entsprechenden Sicherheitsniveaus, einschließlich:

a) die Verwendung von Passwörtern für die Computersysteme des Lieferanten;

b) die Schließung der Räumlichkeiten des Lieferanten, in denen sich die personenbezogenen Daten befinden, es sei denn, sie stehen unter der Aufsicht eines Kollegen des Lieferanten;

c) die Kameraüberwachung am Eingang zum Gelände des Lieferanten;

d) Pseudonymisierung oder Verschlüsselung personenbezogener Daten, soweit dies insbesondere im Hinblick auf die Art der verarbeiteten Daten angemessen und üblich und im Hinblick auf die Kosten vertretbar ist;

e) die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Widerstandsfähigkeit von Verarbeitungssystemen und -diensten in dem Umfang und in den Fällen, die auf dem Markt üblich sind, kontinuierlich sicherzustellen;

f) die Fähigkeit, die Verfügbarkeit personenbezogener Daten und den Zugriff darauf bei physischen oder technischen Vorfällen in dem Umfang und in den Fällen, die auf dem Markt üblich sind, rechtzeitig wiederherzustellen;

g) der Prozess der regelmäßigen Prüfung, Bewertung und Bewertung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Verarbeitung.

Die Beurteilung des angemessenen Sicherheitsniveaus basiert hauptsächlich auf den Risiken, die die Verarbeitung mit sich bringt, insbesondere zufällige oder unrechtmäßige Zerstörung, Verlust, Änderung, unbefugte Offenlegung der übermittelten, gespeicherten oder auf andere Weise verarbeiteten personenbezogenen Daten oder unbefugten Zugriff darauf. die mit solchen Maßnahmen verbundenen Kosten und eine angemessene Marktsituation. Der Kunde erkennt an, dass bei Anbietern von Softwarelösungen und anderen ähnlichen Systemen die geeigneten technischen und organisatorischen Mittel von der jeweiligen dritten Person bestimmt werden.

Der Kunde verpflichtet sich, dem Lieferanten alle von ihm vorgenommenen Beurteilungen der Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten (einschließlich etwaiger Änderungen daran) im Zusammenhang mit der Verarbeitung, zu der der Lieferant beitragen wird, zur Verfügung zu stellen, eine Option (in angemessenem Umfang) dazu Konsultieren Sie eine vom Kunden für den Schutz personenbezogener Daten bevollmächtigte Person (falls ernannt) oder eine Person, die sich im Unternehmen des Kunden mit dem Schutz personenbezogener Daten befasst, und stellen Sie die erforderliche Unterstützung zur Verfügung, um die Verpflichtungen des Lieferanten gemäß diesem Vertrag zu erfüllen oder Gesetz. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Lieferanten über den Beginn jeder aufsichtsbehördlichen Kontrolle der Verarbeitung, an der der Lieferant beteiligt ist, zu informieren und ihn über den Ablauf einer solchen Kontrolle im gesetzlich zulässigen Rahmen zu unterrichten.

Der Lieferant wird Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass jede Person, die im Rahmen der Genehmigung des Auftragsverarbeiters handelt und Zugriff auf personenbezogene Daten hat, diese personenbezogenen Daten nur gemäß den Anweisungen des Kunden verarbeitet, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist durch das Recht der Europäischen Union erforderlich oder ein Mitgliedsstaat.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass innerhalb der Systeme des Anbieters oder seiner Subunternehmer Daten auch außerhalb des Gebiets der EU verarbeitet werden dürfen, sofern die durch gesetzliche Regelungen festgelegten Voraussetzungen und Einschränkungen eingehalten werden. Insbesondere erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten in den USA von Unternehmen verarbeitet werden, die sich zur Einhaltung von Standardvertragsklauseln verpflichten. Bei Systemen, die eine Verarbeitung im Auftrag des Kunden durchführen, wird die Einhaltung der Regeln für die Übermittlung personenbezogener Daten durch den Kunden sichergestellt.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten gegenseitigen Daten und Informationen nicht an Dritte weiterzugeben (ausgenommen deren Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs- und ähnliche Berater sowie Personen, die ein Unternehmen der Vertragsparteien bilden, sofern diese Personen sich zur Geheimhaltung verpflichten). im gleichen Umfang wie die Vertragspartei und unter Ausschluss der jeweiligen Subunternehmer oder von der anderen Vertragspartei zugelassenen Personen). Diese Einschränkung gilt nicht für Informationen, die zum Zweck der Übermittlung einer Nachricht an Dritte übermittelt werden.

Ein Brief, eine Mitteilung oder ein anderes Dokument gilt als an die andere Vertragspartei zugestellt, wenn es der betreffenden Vertragspartei an die in einem Teilvertrag oder einer Bestellung zu diesem Zweck angegebene Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugestellt wurde („ Kontaktdaten“) oder an jede andere Adresse, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei nachweislich zum Zweck der Zustellung schriftlicher Mitteilungen bekannt gegeben hat, oder an die im öffentlichen Register eingetragene Adresse des eingetragenen Sitzes der Vertragspartei.

Im Zweifelsfall gilt als Zeitpunkt der Zustellung eines Dokuments die Stunde und Minute, die in einer Bestätigung über die erfolgreiche Zustellung einer E-Mail-Nachricht an die andere Vertragspartei angegeben ist, oder die Stunde und Minute, die in einem Bericht angegeben sind über den erfolgreichen Versand einer Faxnachricht an die andere Vertragspartei.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die jeweils andere Vertragspartei über etwaige Änderungen der Kontaktdaten oder etwaige Probleme bei der Zustellung an die jeweiligen Adressen und/oder Telefonnummern mit ausreichendem Vorlauf schriftlich zu informieren, sofern ihnen die entsprechende Änderung bzw. das Problem bekannt ist im Voraus oder ohne unangemessene Verzögerung, nachdem die entsprechende Änderung vorgenommen wurde oder das Problem aufgetreten ist.

Beide Vertragsparteien sind berechtigt, ihre Zusammenarbeit öffentlich darzustellen.

7.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in Tschechisch und Englisch verfasst. Im Falle von Zweifeln oder Interpretationsproblemen ist die tschechische Version maßgebend.

Die Vertragsparteien haben ausdrücklich vereinbart, dass sich ihr Vertragsverhältnis aufgrund von Bestellungen, Teilverträgen, Rahmenverträgen, deren einzelnen Anlagen oder diesen Geschäftsbedingungen, ihre Gültigkeit und die Folgen von Unwirksamkeit, Wirkungen, Form und sonstigen Bestandteilen nach dem Gesetz richten der Tschechischen Republik, insbesondere Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils gültigen Fassung.

Die Bestimmungen von Abschnitt 1799 und Abschnitt 1800, Abschnitt 1805(2), Abschnitt 1913, Abschnitt 1950, Abschnitt 1952(2) und Abschnitt 1995(2) des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. wird nicht angewendet.

Die Vertragsparteien haben ausdrücklich vereinbart, dass der Lieferant berechtigt ist, die Erfüllung eines Vertrages auch dann zu verweigern, wenn der Kunde mit der Erfüllung einer sonstigen Verpflichtung gegenüber dem Lieferanten in Verzug ist (aus einem anderen Rechtsgrund).

Ist eine Ratenzahlung vereinbart und zahlt der Schuldner eine Rate nicht, so haben die Vertragsparteien vereinbart, dass dem Gläubiger der Anspruch auf die gesamte Schuld zusteht und dieser Anspruch auch bei Fälligkeit der nächsten Rate geltend gemacht werden kann.

Der Lieferant ist berechtigt, mit allen seinen Forderungen gegen den Auftraggeber mit Forderungen des Auftraggebers gegen den Lieferanten aufzurechnen, unabhängig davon, ob die Forderungen fällig sind oder nicht, und unabhängig davon, aus welcher Währung oder aus welchem Rechtsverhältnis sie resultieren. Die Parteien haben die Aufrechnung von Forderungen in verschiedenen Währungen ausdrücklich zugelassen. Für die Aufrechnung gilt tschechisches Recht.

7.3 Der Lieferant haftet in keinem Fall für Schäden, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Lieferanten verursacht wurden, oder für Schäden, die durch Umstände verursacht wurden, die die Haftung ausschließen, außergewöhnliche und unvorhersehbare Hindernisse, die unabhängig von seinem Willen eintreten, oder durch höhere Gewalt (die Parteien haben). vereinbart, dass unter höherer Gewalt z. B. Streik, Aussperrung, Krieg und Einschränkungen aufgrund eines Kriegszustands, Terroranschläge, kybernetische Angriffe, Aufstände, Einwirkung von Naturgewalten, Feuer, Pandemien, durch einen kybernetischen Krieg verursachte Vorfälle usw. zu verstehen sind. oder für sonstige Schäden, soweit eine Haftung nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, einer anderen Person als dem Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Höchstbetrag des Schadensersatzes, den der Lieferant für eine Vertragsverletzung zahlen muss, die einmal im Kalenderjahr eintritt, darf das Zehnfache der Vergütung nicht übersteigen, die der Lieferant aufgrund eines solchen Vertrags im Jahr erhalten hat relevanten Kalenderjahr.

7.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Dokumente, auf die sie sich beziehen, sind integraler Bestandteil eines zwischen dem Kunden und dem Lieferanten geschlossenen Vertrages. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertragsinhalt und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der im Vertrag angegebene Text zugrunde gelegt. Schriftliche Verträge können nur schriftlich geändert oder gekündigt werden; eine Änderung in milderer Form ist ausgeschlossen. Ein Vertrag, der von Geschäftsführern, die den Lieferanten vertreten, geschlossen wurde, kann nur durch einen Rechtsakt geändert werden, wobei der Lieferant nur von Geschäftsführern oder Personen vertreten wird, die aufgrund einer individuellen schriftlichen Vollmacht ausdrücklich dazu befugt sind, eine solche Handlung vorzunehmen.

7.5 Der Lieferant ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen in angemessenem Umfang zu ändern, insbesondere im Fall von:

a) Änderungen an einzelnen Produkten, die sich auf deren Funktion auswirken würden, einschließlich Änderungen durch Lieferanten dieser Produkte;

b) Einführung neuer Produkte;

c) Änderungen oder Aufhebung gesetzlicher Vorschriften, Erlass neuer gesetzlicher Vorschriften oder Änderungen in der Auslegung der geltenden gesetzlichen Vorschriften;

d) Preisänderungen, die dem Lieferanten durch Dritte in Rechnung gestellt werden;

e) Änderungen des Preisniveaus auf dem Markt;

f) Änderungen in der Auslegung der geltenden Rechtsvorschriften;

g) unvorhersehbare Veränderungen auf dem Markt;

h) Änderungen der Geschäftsbedingungen von Anbietern von Softwarelösungen und anderen Systemen und Produkten oder Werbung.

Änderungen werden dem Kunden nach Wahl des Lieferanten entweder durch Übermittlung der relevanten Informationen und des vollständigen Wortlauts der Änderung der Geschäftsbedingungen in einem geeigneten Format (z. B. .pdf oder .html) an die Kontakt-E-Mail-Adresse des Kunden bekannt gegeben oder durch eine schriftliche Mitteilung. Eine solche Änderung wird für den Lieferanten und den Kunden mit Ablauf der vom Lieferanten bestimmten Frist wirksam, die in der Regel einen Monat, höchstens jedoch 25 Tage nach Bekanntgabe der Änderung beträgt. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, ist er berechtigt, den betreffenden Vertrag innerhalb der Frist gemäß vorstehendem Satz unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zu kündigen. Macht der Kunde das Recht zur Vertragskündigung geltend, stellt eine solche vorzeitige Vertragskündigung keinen Verstoß des Kunden dar und der Anspruch des Kunden auf vereinbarte Preisnachlässe erlischt oder wird dadurch nicht eingeschränkt (es sei denn, das Recht erlischt). bestehen oder aus anderen Gründen seitens des Auftraggebers eingeschränkt wurde (können). Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird davon ausgegangen, dass er mit der Änderung einverstanden ist. Der Lieferant behält sich jedoch das Recht vor, solche Änderungen der Geschäftsbedingungen zu akzeptieren, die nicht mit dem Recht des Kunden, den Vertrag zu kündigen, verbunden sind, vorausgesetzt, dass der Kunde an die Änderung nur dann gebunden ist, wenn er damit einverstanden ist. Änderungen, die von Lieferanten von Produkten Dritter vorgenommen werden, treten zu dem von diesen Produktlieferanten festgelegten Zeitpunkt in Kraft.

Bei der Einführung neuer Produkte behält sich der Kunde das Recht vor, für diese abweichende Geschäftsbedingungen, technische Konditionen oder Preislisten festzulegen.

Änderungen der Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten können jederzeit und ohne Einschränkung vorgenommen werden. Der Kunde wird über solche Änderungen in geeigneter Weise informiert.

7.6 Gemäß § 89a ZPO bzw. Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 haben die Vertragsparteien hiermit die Zuständigkeit tschechischer Gerichte für alle zwischen ihnen aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten vereinbart, und zwar die örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts für Prag 4 als Gericht erster Instanz. Für den Fall, dass ein Bezirksgericht das Gericht erster Instanz sein soll, haben die Vertragsparteien für alle Streitigkeiten zwischen ihnen die örtliche Zuständigkeit des Stadtgerichts in Prag vereinbart.

7.7 Der Kunde verpflichtet sich, Pflichten im Zusammenhang mit einem Vertrag zu erfüllen, die für die Beziehung zwischen dem Kunden und dem Lieferanten im Gesetz Nr. 340/2015 Slg. (im Folgenden das „Vertragsregistergesetz“) auf eigene Kosten und innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen, sofern dieses Gesetz im jeweiligen Fall Anwendung findet. Wenn das Gesetz die Nichtveröffentlichung bestimmter Vertragsteile oder Informationen vorsieht, wird der Kunde diese Vertragsteile oder Informationen nicht veröffentlichen.

Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Offenlegung dieses Vertrags im Vertragsregister gemäß dem Vertragsregistergesetz zu sorgen, ohne unangemessene Verzögerung, spätestens jedoch innerhalb von 15 Tagen nach seiner Ausführung, und ist insbesondere dazu verpflichtet:

Der Lieferant ist berechtigt, die Veröffentlichung des Vertrags selbst zu veranlassen, wenn der Kunde den Vertrag nicht innerhalb von 15 Tagen nach dem Datum seiner Ausführung veröffentlicht oder wenn er einen berechtigten Grund dafür hat.

Der Lieferant ist berechtigt, Schadensersatz oder Entschädigung für andere als Eigentumsschäden zu verlangen, die durch eine Verletzung der vertraglichen Verpflichtung des Kunden zur ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Veröffentlichung dieses Vertrags entstehen.

Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass sämtliche Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere dieses Artikels, über die Veröffentlichung des Vertrages gemäß dem Vertragsregistergesetz, vom übrigen Inhalt des Vertrages trennbar sind und dass die Unwirksamkeit oder Ungültigkeit der Vertragsparteien darin besteht Ein etwaiger Vertrag, der sich aus der Tatsache ergibt, dass er nicht veröffentlicht wurde, macht ihn nicht unwirksam oder ungültig. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass bei Zweifeln darüber, ob der Wert des Vertragsgegenstandes 50.000 CZK übersteigt oder nicht, der Vertrag veröffentlicht wird. Durch die Veröffentlichung dieses Vertrages werden die Vertragsparteien nicht von ihrer Pflicht zur Geheimhaltung des Inhalts entbunden.

Kommt ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Lieferant nicht zustande oder wird er wegen Nichtveröffentlichung ungültig, verpflichten sich die Vertragsparteien zur gegenseitigen Hilfeleistung und zur Abhilfe durch eine Ersatzvereinbarung.

Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Lieferant berechtigt ist, nach Ablauf der für die Übermittlung des Vertrages an den Registerverwalter zur Veröffentlichung gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten.

Der Kunde verpflichtet sich, den Vertragsinhalt als sein Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Gleiches gilt auch für andere Rechtsakte, die die Veröffentlichung von Informationen regeln, insbesondere das Gesetz Nr. 247/1995 Slg. und andere Wahlgesetze.

7.8 Bestehen auf Seiten des Auftraggebers Gründe, die eine gesetzliche oder sonstige Haftung des Auftragnehmers für die Steuerschuld des Auftraggebers begründen könnten, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer über diese Tatsachen unverzüglich schriftlich zu informieren.

7.9 Der Rücktritt vom zwischen Auftraggeber und Lieferant geschlossenen Vertrag ist stets ex nunc wirksam. Von diesem Vertrag kann aus den darin ausdrücklich genannten Gründen oder aus gesetzlichen Gründen zurückgetreten werden.

7.10 Sollten einzelne Bestimmungen einer Bestellung, eines Teilvertrages, eines Rahmenvertrages oder dieser Geschäftsbedingungen ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein oder sollte eine Bestimmung fehlen, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden sich darauf einigen, eine solche ungültige, unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine alternative Bestimmung zu ersetzen, die möglichst denselben Geschäftszwecken wie die ungültige, unwirksame oder undurchführbare Bestimmung entspricht.

7.11 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

Es gilt die bisherige Fassung der AGB gültig ab 25.5.2018 hier gefunden.


Die Mitteilung über die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch den Lieferanten kann erfolgen hier gefunden.

 

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