Geschäftsbedingungen für E-Mail-Dienste und Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten

1. Allgemeine Bestimmungen

Das Unternehmen ACOMWARE s.r.o., mit Sitz: Prag 4, Budějovická 778/3, Postleitzahl 140 00, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Prag, Abschnitt C, Einlage 92586, ID-Nummer: 250 47 965 (im Folgenden: "Auftragnehmer"), ist in erster Linie ein Beratungsunternehmen und eine Werbeagentur, die hauptsächlich im Bereich Internet-Marketing und elektronischen Handel tätig ist.

Kunde ist eine natürliche oder juristische Person, die auf Grundlage einer Bestellung oder eines Vertrages für sich oder einen Dritten E-Mail-Versandleistungen beim Auftragnehmer verbindlich bestellt. Die Erbringung der Leistungen des Auftragnehmers an einen Dritten, der nicht der Auftraggeber ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

Zweck dieser Geschäftsbedingungen ist die Anpassung der Konditionen von Aufträgen und Leistungserbringungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, also insbesondere die Anpassung von Rahmenverträgen, Leistungsaufträgen und der Begründung, Änderung und Beendigung von Unterverträgen auf deren Grundlage die Leistungserbringung erfolgt, sowie die Rechte, Pflichten und Ansprüche der Vertragsparteien aus diesen Verträgen sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten.

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich auch für die Nutzung der IBM Marketing Cloud-Softwarelösung (bereitgestellt von IBM Ireland Product Distribution Limited oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen), die als technisches Mittel für den Versand kommerzieller und anderer Mitteilungen des Kunden über dient E-Mail-Kommunikation an die von ihm benannte Liste der E-Mail-Adressen, Nutzung von Systemen der Google, Inc. (z. B. Google AdWords, DoubleClick usw.), Seznam.cz, as (Sklik), Wanadis Ltd. (Maileon) usw.

Der Kunde erkennt an, dass IBM Marketing Cloud und andere oben genannte Systeme ein Produkt eines anderen Drittanbieters als des Auftragnehmers sind. Ausfälle des IBM Marketing Cloud-Systems und anderer Drittsysteme, oder Einschränkungen des Zugangs zu diesen Systemen, die von IBM oder ihren anderen Lieferanten verursacht werden, können nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sein und der Auftragnehmer ist für sie nicht verantwortlich, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.

Die Grundregeln für die Nutzung des IBM Marketing Cloud-Produkts sind in Artikel 4 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführt. Darüber hinaus gelten für die Nutzung des Produkts IBM Marketing Cloud ausdrücklich die von IBM aufgestellten Regeln, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter https://www-03.ibm.com/software/sla/sladb.nsf/sla/ abrufbar sind. saas (Abschnitt „Digital Marketing Optimization“ – IBM Marketing Cloud) und „IBM Nutzungsbedingungen – Allgemeine Bedingungen“, die unter https://www-03.ibm.com/software/sla/sladb.nsf/pdf/5948-01 verfügbar sind /$file/i126-5948 -01_02-2013_cs_CZ.pdf, sowie die technische und rechtliche Dokumentation von IBM Marketing Cloud, und das alles immer in der aktuellen Version. Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung des IBM Marketing Cloud-Systems oder anderer Systeme den Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung mit IBM erforderlich machen kann. Der Auftragnehmer wird ihn ggf. hierüber informieren.


 

2. Bestellen

Die verbindliche Bestellung der Leistungen erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen, per Fax oder E-Mail erteilten Bestellung oder auf Grundlage einer vom Auftragnehmer ausgestellten Vorausrechnung (Proforma).

Die Bestellung ist für den Auftragnehmer erst verbindlich, wenn der Auftragnehmer sie gegenüber dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Der Auftragnehmer kann den Auftrag auch dadurch bestätigen, dass er mit der Ausführung der entsprechenden Arbeiten beginnt.

Alle Teilbestellungen des Kunden werden nach Möglichkeit nummeriert, damit es nicht zu Duplikaten kommt.

Durch die Bestätigung der Bestellung wird davon ausgegangen, dass zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ein Vertragsverhältnis eingegangen ist, für das neben dem abgeschlossenen Vertrag auch die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und der Dokumente, auf die sie sich beziehen, gelten.

Mit dem Absenden der Bestellung oder der Zahlung gemäß der Vorausrechnung erklärt sich der Kunde mit diesen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers und bei Nutzung der Dienste von IBM Marketing Cloud oder anderen Personen auch mit den Geschäftsbedingungen von IBM einverstanden oder diese Personen im Zusammenhang mit ihren Produkten.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer Weisungen zur Verarbeitung der von ihm zur Verfügung gestellten Daten in einer vom Auftragnehmer festgelegten angemessenen Weise zu erteilen.


3. Finanzielle Bedingungen

3.1 Preis

Der Preis wird auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer ausgehandelt. Die Preise verstehen sich stets ohne Mehrwertsteuer, die nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften hinzugerechnet wird.

3.2 Rechnungs- und Zahlungsbedingungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf Grundlage der Anzahlungsrechnung einen Vorschuss auf den Preis oder eine Vorauszahlung zu verlangen. Der entsprechende Zahlungsbetrag muss dann spätestens zwei (2) Werktage vor dem vereinbarten Beginn der jeweiligen Leistung auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben sein. Für den Fall, dass die Zahlung nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben wird, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, mit der Leistungserbringung zu beginnen.

Rechnungen mit den Einzelheiten des Steuerbelegs werden innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der steuerpflichtigen Transaktion ausgestellt.

Erfolgen die Leistungen fortlaufend über mehrere Monate oder im Rahmen einzelner Kampagnen, kann der Auftragnehmer am Ende jedes Kalendermonats/jeder Kampagne Teilabrechnungen für den entsprechenden Teil der Leistungen erstellen.

Die Fälligkeit der Rechnungen beträgt 14 Tage ab Ausstellungsdatum, sofern zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer keine andere Frist schriftlich vereinbart wird. Im Falle einer Verzögerung bei der Zahlung von Rechnungen ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 0,15 % des geschuldeten Betrags für jeden Tag der Verzögerung in Rechnung zu stellen, auch wenn diese bereits begonnen hat. Durch die Zahlung von Verzugszinsen bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz etwaiger Schäden oder sonstiger Schäden unberührt. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen bleibt auch nach Vertragsende bestehen.

Als ordnungsgemäß bezahlte Leistungen gelten Leistungen, die in der Höhe und unter dem Variablensymbol bezahlt wurden, die auf der Bestellung/dem Steuerbeleg angegeben sind. Bei der Rückerstattung handelt es sich um die Gutschrift des Betrages auf dem Bankkonto des Auftragnehmers.

Falsch-, Teil- oder Sammelzahlungen können vom Auftragnehmer nicht akzeptiert werden. Solche Zahlungen können abzüglich etwaiger Bankgebühren des Auftragnehmers auf das Konto zurückerstattet werden, von dem sie dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben wurden.

Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht berechtigt, seine Ansprüche gegen den Auftragnehmer abzutreten oder auszusetzen.

3.3 Stornierungsbedingungen

Für den Fall, dass der Kunde einen bereits bestätigten Auftrag stornieren möchte, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Stornogebühr in Höhe des vereinbarten Preises inklusive Mehrwertsteuer gemäß der Bestellung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.4 Besondere Bedingungen für offene Rechnungen

Bei verspäteter Zahlung der Rechnung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer das Recht, die Erbringung der Leistungen aus diesem Vertrag ohne Benachrichtigung des Auftraggebers zu unterbrechen und ggf. auch den weiteren Beginn der Arbeiten daran zu binden Zahlung einer angemessenen Vorauszahlung durch den Kunden. Wird die Erbringung dieser Leistungen unterbrochen, so berührt dies den Vergütungsanspruch auch für die Zeit der Nichterbringung der Leistungen nicht. Der Auftragnehmer ist außerdem berechtigt, jede Kampagne des Auftraggebers auszusetzen, der mit der Zahlung einer dem Auftragnehmer geschuldeten Verpflichtung im Rückstand ist, und diese Kampagne gilt aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, als beendet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen den Auftraggeber eines Dritten zu bedienen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, in besonders vereinbarten Fällen, zur Wahrung der Rechte des Auftragnehmers oder der Einziehung seiner Ansprüche, bei der Abtretung von Forderungen oder Ähnlichem Auskünfte über einzelne Geschäftsfälle und den Auftraggeber an Dritte weiterzugeben deren Abwicklung, seine Rechts-, Buchhaltungs-, Steuer- und ähnlichen Berater, die Personen, die mit dem Auftragnehmer ein Unternehmen bilden, sowie die Person, die den Auftragnehmer gegen das Risiko der Nichtzahlung von Forderungen versichert oder für ihn einzieht.


4. Nutzungsbedingungen

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf Verlangen rechtzeitig mitzuwirken und alle Auskünfte zu erteilen sowie dem Auftragnehmer die Unterlagen auszuhändigen, die dieser für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung seiner Verpflichtungen unbedingt benötigt. Im Falle eines Verzugs des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Pflichten (Mitwirkungs-, Informations- oder Unterlagenbereitstellung) kann der Auftragnehmer mit der Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag nicht in Verzug geraten, der Auftragnehmer hat jedoch Anspruch auf Zahlung der Vergütung vollständig.

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben in den von ihm bereitgestellten oder gesicherten Unterlagen.

4.2 Sofern der Auftragnehmer für den Auftraggeber Werbung verbreitet, trägt der Auftraggeber die volle Verantwortung für den Inhalt dieser Werbung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass die dem Auftragnehmer zur Verbreitung überlassene Werbung nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Vorschriften, den guten Sitten, den Grundsätzen des redlichen Geschäftsverkehrs und den Grundsätzen redlichen Geschäftsgebarens steht und durch die Verbreitung der Werbung nicht ungerechtfertigt beeinträchtigt wird Rechte und berechtigte Interessen Dritter (insbesondere, aber nicht nur, das Recht auf Schutz der Persönlichkeit natürlicher Personen, das Recht auf Schutz des guten Rufs juristischer Personen, Urheberrecht, urheberrechtliche Leistungsschutzrechte und Markenrechte) und allgemein verbindlich gesetzliche Vorschriften werden nicht verletzt. Der Kunde verpflichtet sich, wenn der Auftragnehmer oder der Werbetreibende, bzw Entsteht dem Betreiber des jeweiligen Mediums durch die Werbung ein Schaden oder ein sonstiger Schaden, so hat er diesen Schaden (Schaden) in voller Höhe zu ersetzen.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde ausdrücklich, keine Präsentation über Glücksspiele, die ohne eine Grundgenehmigung gemäß dem Gesetz Nr. 186/2016 Slg., über Glücksspiele oder die diese ersetzenden Vorschriften betrieben werden, zur Verbreitung weiterzugeben. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus ausdrücklich, für die Einhaltung aller rechtlichen Bedingungen und Pflichten hinsichtlich der Präsentation von Humanarzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Lebensmitteln, insbesondere Lebensmitteln zur besonderen Ernährung und Säuglingsfolgenahrung, jeweils im Einklang mit den tschechischen Rechtsvorschriften (z. B. Gesetz Nr . 40/1995 Slg., zur Regulierung der Werbung) sowie gemäß EU-Verordnungen (insbesondere in der Verordnung (EU) 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in der Lebensmittelkennzeichnung).

Wenn mit dem Kunden ein Rabatt im Zusammenhang mit der Menge (z. B. der Anzahl der versendeten E-Mails) vereinbart ist, wenn der Kunde die vereinbarte Menge nicht verbraucht oder wenn der Kunde mit der Zahlung der Rechnung für diese Leistung (oder eines Teils davon) in Verzug ist ) für mehr als 15 Tage, kann der Auftragnehmer einseitig entscheiden, dass der Anspruch des Kunden auf einen Preisnachlass vollständig oder in dem vom Auftragnehmer bestimmten Umfang erlischt.

4.3 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Leistungserbringung in Bezug auf E-Mails des Kunden zu verweigern:
a) für den Fall, dass ihr Inhalt oder Umfang nicht dem abgeschlossenen Vertrag oder der sonstigen Vereinbarung oder diesen Geschäftsbedingungen oder anderen nach Vereinbarung der Parteien zur Anwendung kommenden Geschäftsbedingungen entspricht,
b) für den Fall, dass gegen die ethischen Grundsätze des Auftragnehmers oder des Betreibers der IBM Marketing Cloud oder Betreiber anderer gleichartiger Systeme, die der Auftragnehmer zur Erfüllung für den Kunden einsetzt, oder gegen den Werbekodex des Advertising Council verstoßen wird,
c) aufgrund des rechtlich bedenklichen Inhalts von E-Mails, d.h. wenn der Inhalt oder die Art der Verbreitung im Widerspruch zu gesetzlichen Vorschriften, guten Sitten, Grundsätzen des fairen Geschäftsverkehrs und fairen Umgangs oder Entscheidungen von Organen der öffentlichen Verwaltung oder den ethischen Regeln des Werberates (verfügbar unter www.rpr.cz) steht. ,
d) für den Fall, dass E-Mails aufgrund ihres Formats, Inhalts oder Designs beim Adressaten den Eindruck erwecken könnten, es handele sich um Mitteilungen einer anderen Person,
e) Mitteilungen, Werbung oder geschäftliche Mitteilungen Dritter enthalten, es sei denn, der Kunde ist eine Werbe- oder Medienagentur und die Anzeige enthält vom Auftragnehmer genehmigte Mitteilungen, Werbung oder geschäftliche Mitteilungen ihres Kunden,
f) die in die Rechte und berechtigten Interessen des Auftragnehmers eingreifen oder den guten Namen des Auftragnehmers, seiner Mitarbeiter, Partner oder mit ihm verbundenen Personen schädigen oder schädigen könnten,
g) für den Fall, dass es sich um Werbung eines Mitbewerbers des Auftragnehmers oder des Betreibers der IBM Marketing Cloud oder Betreiber anderer gleichartiger Systeme handelt, die der Auftragnehmer zur Leistungserbringung für den Auftraggeber einsetzt,
h) für den Fall, dass der Auftragnehmer begründete Zweifel daran hat, dass kein Ablehnungsgrund gemäß Schreiben vorliegt a) bis g),
i) für den Fall, dass der Auftraggeber die Unterzeichnung einer besonderen Vergütungszusage verweigert, deren Unterschrift der Auftragnehmer in begründeten Fällen verlangt,
h) anonyme Werbung im Zusammenhang mit Wahlen für die Dauer des Wahlkampfes gemäß Wahlgesetz oder Inhalte enthalten, die anderen Anforderungen des Wahlgesetzes nicht genügen.

Für beanstandete Inhalte der an den Kunden verbreiteten Werbung gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.

Der Auftragnehmer ist in den oben genannten Fällen berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise zu verweigern.

Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber seine Entscheidung über die Ablehnung unverzüglich mitteilen. Der Kunde ist dann verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich einwandfreie Ersatzdokumente zur Verfügung zu stellen. Bei wiederholter Verweigerung aus den in diesem Absatz genannten Gründen hat der Auftragnehmer das Recht, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten.

4.4 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Zustellung von Nachrichten per E-Mail verantwortlich, für die er die Dienste des Auftragnehmers in Anspruch nimmt. Der Kunde erklärt, dass er alle Einwilligungen eingeholt hat oder sonstige rechtliche Gründe für die Auslieferung der Teilung an alle Kunden vorliegen, bzw an alle Nutzer, deren E-Mail-Adressen dem Auftragnehmer als Dokumente zur Vertragserfüllung in einer Weise mitgeteilt werden, dass sie sowohl dem tschechischen Recht als auch dem Recht des Landes entsprechen, in dem der Adressat seinen Wohnsitz hat oder in das die Kommunikation erfolgt wird gesendet werden. Aus Sicht des tschechischen Rechts muss die Kommunikation insbesondere im Einklang mit dem Gesetz Nr. 480/2004 Slg. über bestimmte Dienste der Informationsgesellschaft, Gesetz Nr. 101/2000 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten, Verordnung Nr. (EU) 2016/679 und Gesetz Nr. 127/2005 Slg., über elektronische Kommunikation.

4.5 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die ihm zur Verbreitung übermittelten Nachrichten im Rahmen des Zumutbaren technisch aufbereitet, insbesondere zur Sicherstellung der technischen Anforderungen der angeschlossenen Netzwerke, und diese Nachrichten an die Einschränkungen durch Drittsysteme anpasst , insbesondere des IBM Marketing Cloud-Systems, und deren Anpassung an die eingesetzten Technologien und Bedingungen der Anbieter individueller Lösungen.

4.6 Der Kunde anerkennt und verpflichtet sich insbesondere bei der Übergabe von Unterlagen oder der Übermittlung von Weisungen sowie bei der Nutzung von Computer- und sonstigen Systemen zur Einhaltung der Geschäftsbedingungen und Regeln der Zusammenarbeit mit Dritten, mit denen die Vertragsparteien im Rahmen der Auftragserfüllung in Kontakt treten /Vertrag (insbesondere die Bedingungen der Serverbetreiber Google, Seznam.cz, Facebook, Werbesysteme Adform, Adwords, Sklik, IBM usw.). Gleichzeitig nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass auch der Auftragnehmer zur Einhaltung dieser Geschäftsbedingungen verpflichtet ist und bei der Vertragserfüllung mit dem Auftraggeber danach verfahren wird.

Für den Fall, dass die verwendete Software eine von diesem Dritten lizenzierte Lösung eines Drittanbieters enthält, sind auch die von diesem Dritten festgelegten Bedingungen einzuhalten.

4.7 Wird dem Kunden eine Lizenz oder Unterlizenz für Software und andere urheberrechtlich geschützte Gegenstände (nachfolgend „Software“ genannt) gewährt, erkennt der Kunde an, dass diese (Unter-)Lizenz nur zum Zweck der Vertragserfüllung erteilt wird Vertrag, als nicht-exklusiver Vertrag, maximal für die Dauer des abgeschlossenen Vertrages und ausschließlich für das Gebiet der Tschechischen Republik. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Dritten eine Nutzungsmöglichkeit an der Software zu verschaffen, sei es durch Unterlizenzierung, Lizenzübertragung, Vermietung oder sonstige Gewährung des Zugriffs auf die Software zu diesem Zweck sein Nutzen.

Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer und/oder den Urheberrechtsinhabern der Software (insbesondere IBM) auf deren Verlangen die Prüfung zu ermöglichen, ob die Software gemäß den vereinbarten Regeln genutzt wird. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass etwaige Softwarelösungen möglicherweise nicht auf unbestimmte Zeit verfügbar sind.

Der Auftragnehmer und/oder IBM sind berechtigt, den Zugriff auf das IBM Marketing Cloud-System in regelmäßigen Abständen oder bei Bedarf auch außerhalb zum Zwecke der Durchführung von Wartungsarbeiten, Fehlerbehebungen und/oder Software- und/oder Hardware-Modernisierungen einzuschränken. Eine solche regelmäßige Wartung kann jeden Sonntag zwischen 12:00 und 4:00 Uhr durchgeführt werden. Diese Regelungen gelten entsprechend auch für andere vom Auftragnehmer eingesetzte Drittsysteme oder eigene Systeme des Auftragnehmers.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Dritte als Anbieter unterstützender oder zusätzlicher Softwarelösungen und Komponenten innerhalb der IBM Marketing Cloud jegliche Haftung für etwaige Schäden ausschließen. Gleiches gilt für eine etwaige Haftung des Auftragnehmers oder Dritter für etwaige Schäden, die mit der Nutzung anderer Software durch den Auftraggeber verbunden sind.

Der Kunde verpflichtet sich, das IBM Marketing Cloud-System und jede andere Software nicht unter Verstoß gegen das Gesetz oder die guten Sitten zu nutzen und darüber hinaus Informationen zu verwenden, zu veröffentlichen oder zu verbreiten, die (i) rechtswidrig sind, (ii) obszön, sexuell eindeutig, pornographisch, (iii) diskriminierend, (iv) Minderheiten in irgendeiner Weise schaden, (v) die Urheberrechte Dritter verletzen, (vi) Materialien enthalten, die für die nationale oder öffentliche Sicherheit eines Landes gefährlich sind, (vii) Terrorismus oder andere anstößige Inhalte fördern oder rechtswidriges Verhalten, (viii) eine falsche Identität zum Zwecke der Täuschung anderer enthalten oder in irgendeiner Weise Identifikatoren manipulieren, um den Ursprung der Übertragung oder Informationen zu verschleiern (ix) schädliche Software enthalten, inkl. Computerviren, Computerwürmer, Trojanische Pferde, Spyware, Adware usw. Der Kunde verpflichtet sich ferner, das IBM Marketing Cloud-System und jede andere Software in keiner Weise zu nutzen, um unbefugt Informationen über andere Personen zu erlangen, einschließlich personenbezogener Daten. z.B. Phishing, illegaler Zugriff auf Computernetzwerke und Geräte usw.

Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Software nicht in einer Weise zu nutzen, die gegen die im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik oder der USA geltenden Exportbeschränkungen für Software verstößt. Der Kunde verpflichtet sich, die allgemeingültigen Grundsätze der Unternehmensführung einzuhalten und verpflichtet sich, im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag keine Handlungen vorzunehmen, die als korrupt angesehen werden könnten.

Der Kunde archiviert Sicherungskopien aller zur Nutzung innerhalb der IBM Marketing Cloud bereitgestellten Inhalte. Der Kunde erkennt an, dass ihm Nachrichten und Inhalte über IBM Marketing Cloud für einhundertachtzig (180) Tage nach dem Hochladen oder Erstellen in IBM Marketing Cloud zur Verfügung stehen (oder, im Fall von Vorlagen und Datenbanken des Kunden, für einhundertachtzig (180) Tage). Tage nach der letzten aktiven Bearbeitung durch den Kunden). Nachrichten und Inhalte können nach Ablauf dieser Frist jederzeit archiviert und/oder aus dem IBM Marketing Cloud-System gelöscht werden; Der Kunde erkennt an, dass IBM alle Kopien von Nachrichten und Inhalten sofort nach Beendigung des jeweiligen Auftrags und/oder der Vereinbarung, die dem Kunden das Recht zur Nutzung des IBM Marketing Cloud-Systems verleiht, archiviert und/oder vernichtet.

Dem Kunden für die Nutzung des IBM Marketing Cloud-Systems generierte und zugewiesene Passwörter oder sonstige Zugangsdaten dienen ausschließlich der internen Verwendung gemäß dem abgeschlossenen Vertrag und sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Weder der Auftragnehmer noch ein Software- und Serviceanbieter sind für den Verlust oder Missbrauch dieser Daten verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet zu dokumentieren, welche seiner Mitarbeiter Zugriff auf Zugangsdaten zum IBM Marketing Cloud-System haben. Der Kunde erkennt an, dass sein Zugriff auf die IBM Marketing Cloud sofort gesperrt werden kann, wenn er einem Dritten Zugangsdaten zum IBM Marketing Cloud-System zur Verfügung stellt.

Der Kunde verpflichtet sich, das IBM Marketing Cloud-System oder Teile davon nicht zu kopieren und auf seiner Computerausrüstung zu speichern und nicht anders als zur ordnungsgemäßen Nutzung dieses Dienstes für die Zwecke zu verwenden, für die er bestimmt ist, insbesondere nicht zu nutzen es für die Entwicklung von Konkurrenzprodukten. Der Kunde erkennt an, dass ihm der Abschluss des jeweiligen Vertrages keinen Anspruch auf die Nutzung von Logos oder Markenzeichen Dritter, insbesondere von IBM, erwirbt.

Der Kunde erkennt an, dass alle Erklärungen nach diesen Geschäftsbedingungen vom Auftragnehmer ausschließlich im eigenen Namen abgegeben werden und keine hier abgegebene Erklärung als Belastung für IBM ausgelegt werden kann.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde gegen seine Pflichten aus diesem Artikel verstößt. Das gesetzliche Widerrufs- oder Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

Im Falle eines Verstoßes des Auftraggebers gegen die in diesem Artikel genannten Pflichten/Erklärungen verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer und/oder den Betreibern der jeweiligen Systeme, die für die Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber eingesetzt werden, alle entstandenen Schäden und Verluste zu ersetzen .


5. Beschwerden

5.1 Liegt ein Fehler des Auftragnehmers vor, ist der Auftraggeber berechtigt, im Rahmen des Reklamationsverfahrens angemessenen Schadensersatz, insbesondere in Form einer anderweitigen Ersatzleistung oder eines Preisnachlasses zu verlangen. Die Wahl zwischen den oben aufgeführten Ansprüchen steht dem Auftraggeber nur zu, wenn sie dem Auftragnehmer durch rechtzeitige schriftliche Mängelrüge mitgeteilt wird. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den geltend gemachten Anspruch ohne Zustimmung des Auftragnehmers abzuändern.

5.2 Der Kunde muss eine Beschwerde ausschließlich schriftlich per Einschreiben an die Adresse des Sitzes des Auftragnehmers einreichen. Per E-Mail, Fax oder Telefon eingereichte Reklamationen gelten erst dann als ordnungsgemäß geltend gemacht, wenn der Auftragnehmer den Eingang bestätigt.

5.4 Die Frist zur Geltendmachung einer Reklamation beträgt 10 Kalendertage ab dem Tag, an dem der Kunde den Fehler entdeckt hat oder hätte entdecken können, spätestens jedoch 10 Tage ab Zustellung des Berichts oder der Rechnung durch den Auftragnehmer.

Für die Entscheidung über die Beschwerde behält sich der Auftragnehmer eine Frist von 21 Kalendertagen vor. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Geltendmachung der Reklamation die in Anspruch genommenen Leistungen ordnungsgemäß und ausreichend anzugeben. Unbestimmte Beanstandungen können vom Auftragnehmer als unbegründet zurückgewiesen werden.

5.5 Der Preisnachlass wird in Form eines korrigierten Steuerbelegs angewendet. Die Rückzahlungspflicht beschränkt sich daher nur auf den verhältnismäßigen Teil der Leistung, für den keine berechtigte Beanstandung vorliegt.

5.6 Einwendungen gegen ausgestellte Rechnungen – Steuerbelege, die zu einer Einschränkung des Anspruchs des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber führen würden, hat der Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zustellung der Rechnung schriftlich an die Adresse des Sitzes des Auftragnehmers zu richten. Der Kunde muss die Einhaltung der Frist nachweisen, andernfalls gilt die Einrede als verspätet.


6. Vereinbarung zum Schutz personenbezogener Daten bei der Erbringung der Leistungen des Auftragnehmers

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die Bestimmungen der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (insbesondere Verordnung (EU) 2016/679 (im Folgenden „Verordnung“ genannt) und andere) einzuhalten.

Auf Grundlage dieses Vertrages verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten von Kunden oder anderen Empfängern von Marketingmitteilungen des Kunden (nachfolgend „Kunden“ genannt) auf Grundlage dieses Vertrages. Die Dauer der Verarbeitung, die Art und der Zweck der Verarbeitung richten sich nach dem abgeschlossenen Vertrag. Gegenstand der Verarbeitung sind die personenbezogenen Daten des Kunden, die der Kunde dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt oder die der Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder auf Anfrage des Kunden verarbeitet. Der Kunde ist in vollem Umfang dafür verantwortlich, den Zweck der Verarbeitung zu bestimmen, die betroffenen Personen über die Verarbeitung zu informieren, den richtigen Rechtsgrund für die Verarbeitung zu erhalten, die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Daten zu überprüfen und andere Pflichten des Administrators gemäß dem zu erfüllen Verordnung und andere anwendbare Rechtsvorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Herausgabe dieser Daten zu verlangen. Der Kunde ist auch verantwortlich für die Verarbeitung durch andere Personen als den Auftragnehmer und die von ihm benannten Unterauftragsverarbeiter sowie für die Verarbeitung in den Systemen, deren Nutzung der Kunde angefordert hat.

Der Auftragnehmer wird in der Regel folgende personenbezogene Daten der Kunden des Auftraggebers für den Auftraggeber verarbeiten: deren Vor- und Nachname, Anschrift einschließlich E-Mail-Adresse, Informationen über die Transaktionen des Auftraggebers im Verhältnis zum Auftraggeber, ggf. einschließlich gekaufter Waren und Preise, Angaben über die das Verhalten des Kunden auf der Website des Kunden, den Inhalt von Nachrichten und anderen Marketingmitteilungen, die an Kunden gesendet werden, die Aktivitäten des Kunden im Zusammenhang mit solchen Mitteilungen, Informationen, die aus den Messcodes des Kunden auf seiner Website usw. gewonnen werden.

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur auf Grundlage der dokumentierten Weisungen des Auftraggebers, zu deren Übermittlung an den Auftragnehmer sich der Auftraggeber in der vom Auftragnehmer vorgegebenen Weise verpflichtet, auch im Hinblick auf die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland (siehe unten). oder eine internationale Organisation, wenn eine solche Verarbeitung nach dem Recht der Europäischen Union oder der Tschechischen Republik nicht mehr erforderlich ist; in einem solchen Fall wird der Auftragnehmer den Auftraggeber vor der Verarbeitung auf diese gesetzliche Verpflichtung hinweisen, es sei denn, diese Rechtsvorschriften verbieten die Unterrichtung aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber hiermit darüber, dass er die Daten im erforderlichen Umfang auch zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Verordnung und dem entsprechenden auf dem Gebiet der Tschechischen Republik geltenden Anpassungsgesetz, Gesetz Nr. 480/2004 Slg., verarbeiten wird. Vorschriften über die Rechnungslegung (insbesondere gemäß Gesetz Nr. 563/1991 Slg. über die Rechnungslegung und Verordnungen zu ihrer Umsetzung), Steuervorschriften (insbesondere gemäß Gesetz Nr. 586/1992 Slg. über die Einkommensteuer und Gesetz Nr. 235/ Slg. 2004, über die Mehrwertsteuer und die Vorschriften für die Umsetzung).

Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber:
a) ohne die vorherige ausdrückliche oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Kunden keinen anderen Auftragsverarbeiter in die Verarbeitung einzubeziehen und nur solche Auftragsverarbeiter einzusetzen, die hinreichende Garantien für die Einführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen bieten, damit die Verarbeitung den Anforderungen des Kunden entspricht Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Gewährleistung des Schutzes der Rechte der betroffenen Person. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer grundsätzlich die Erlaubnis zur Beauftragung weiterer Auftragsverarbeiter. Im Falle einer Allgemeinerlaubnis wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in geeigneter Weise (z. B. E-Mail, Newsletter des Auftragnehmers) über beabsichtigte Änderungen hinsichtlich der Aufnahme weiterer Auftragsverarbeiter oder deren Ersatz informieren und ihm hierzu Gelegenheit geben Einwände gegen diese Änderungen zu äußern; Auf der Grundlage eines Vertrags oder eines anderen Rechtsakts nach dem Recht der Europäischen Union oder des jeweiligen EU-Mitgliedsstaats muss dieser Weiterverarbeiter den gleichen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen wie in diesem Vertrag unterliegen, insbesondere die Bereitstellung ausreichender Garantien im Hinblick auf die Einführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, damit die Verarbeitung den Anforderungen der Verordnung entspricht. Kommt der andere Auftragsverarbeiter seinen Pflichten im Bereich des Datenschutzes nicht nach, bleibt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber weiterhin vollumfänglich für die Erfüllung der Pflichten des betreffenden anderen Auftragsverarbeiters verantwortlich. Als zusätzlicher Auftragsverarbeiter des Auftragnehmers gilt jedoch nicht, wer durch Entscheidung des Auftraggebers oder auf Grundlage eines bereits mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages an der Verarbeitung beteiligt ist (z.B. Google Inc. bezüglich des Dienstes Google Analytics, Betreiber von im Auftrag des Kunden eingesetzten Werbesystemen). Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehlverhalten dieser Personen,
b) personenbezogene Daten nur zum Zweck der Vertragserfüllung mit dem Kunden und damit verbundener Zwecke (einschließlich der damit verbundenen Wahrung der Rechte des Auftragnehmers und Dokumentation der vom Kunden bereitgestellten Leistungen) verarbeiten,
c) die Art der Verarbeitung berücksichtigen und dem Kunden nach Möglichkeit durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen dabei behilflich sein, die Pflichten des Kunden gemäß den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zu erfüllen und dem Kunden die zur Erfüllung erforderliche Zusammenarbeit zu gewähren Rechte der betroffenen Personen oder Zusammenarbeit im erforderlichen Umfang und ohne unnötige Verzögerung mit der Aufsichtsbehörde. Zur Klarstellung wird klargestellt, dass die Kosten dieser Zusammenarbeit über den Rahmen üblicher technischer Maßnahmen hinausgehen (z. B. bei der Bearbeitung individueller Anfragen betroffener Personen). im Rahmen des Zutrittsrechts usw.) sind nicht durch Pauschal- oder Pauschalvergütungen abgedeckt, sondern werden vom Auftragnehmer gesondert gemäß seiner Preisliste berechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde,
d) sicherzustellen, dass die von ihm für die Verarbeitung personenbezogener Daten eingesetzten Personen sich zur Verschwiegenheit verpflichten oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen,
e) den Kunden unverzüglich über eine Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten informieren, wenn der Kunde verpflichtet ist, eine solche Verletzung der Aufsichtsbehörde zu melden, und ob eine solche Verletzung der Sicherheit ein erhebliches Risiko für die Rechte und Rechte darstellen würde berechtigte Interessen des Kunden, es sei denn, eine solche Mitteilung verstößt gegen geltendes Recht,
f) dem Kunden in angemessenem und üblichem Umfang alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, um nachzuweisen, dass die in Artikel 28 der Verordnung genannten Verpflichtungen erfüllt wurden,
g) dem Kunden auf seinen schriftlichen Antrag hin Prüfungen in angemessenem und üblichem Umfang, einschließlich Inspektionen (nachfolgend „Kontrollen“), durch den Kunden oder einen anderen von ihm beauftragten Prüfer durchführen zu lassen und an diesen mitzuwirken Inspektionen; Der Auftragnehmer ist berechtigt, für diese Zusammenarbeit eine angemessene Vergütung zu verlangen, die sich, sofern nicht anders angegeben, auf einen Betrag von 500 CZK ohne Mehrwertsteuer pro Mannstunde für die erste Inspektion im Kalenderjahr und auf 1.500 CZK ohne Mehrwertsteuer pro Mannstunde beläuft. Stunde für Folgekontrollen im Kalenderjahr (Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, in einem Zeitraum von 12 Monaten nur eine Kontrolle zuzulassen); Darüber hinaus hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle mit einer solchen Prüfung zweckdienlich entstandenen Kosten zu erstatten. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, die Durchführung weiterer Kontrollen zu verweigern, wenn für den Auftraggeber kein wichtiger Grund für die Durchführung besteht. Die oben genannten Beträge betragen ab 1.7. des Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer in Kraft tritt, um die Verbraucherinflationsrate (Anstieg des Verbraucherpreisindexes) zu erhöhen, die für das vorangegangene Kalenderjahr vom tschechischen Statistikamt bekannt gegeben wurde. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Kontrolle – sofern er sie nicht selbst wahrnimmt – nur einer Rechtsanwaltskanzlei oder einer Person zu übertragen, die beruflich mit dem Schutz personenbezogener Daten befasst ist (nicht jedoch einem Konkurrenten des Auftragnehmers). Die die Inspektion durchführende Person (einschließlich der Personen, die sie für den Kunden durchführen) ist zur Verschwiegenheit über die im Rahmen der Inspektion erlangten Informationen verpflichtet und darf die bei der Inspektion erlangten Daten nicht für andere Zwecke als zur Erfüllung der Pflichten des Kunden als Verwalter verwenden gemäß der Verordnung. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Umstand gegenüber dem Auftragnehmer nachzuweisen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Prüfung Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, deren Offenlegung die Rechte Dritter gefährden oder in deren Rechte eingreifen könnte (z. B. Anbieter einschlägiger Lizenzen und Systeme, personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse, die für andere Personen verarbeitet werden, etc.) oder das Recht, Know-how, vertrauliche Informationen oder Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers zu schützen, nur im allgemeinen Umfang oder in einer Weise, die die oben genannten Tatsachen nicht gefährdet. Der Auftragnehmer ist jedoch jederzeit berechtigt, die Herausgabe solcher Informationen und Unterlagen zu verweigern, deren Offenlegung von ihm nicht verlangt werden kann. Vor-Ort-Audits und Inspektionen (beim Auftragnehmer) werden nur in begründeten Fällen durchgeführt und müssen so durchgeführt werden, dass ihre Auswirkungen auf die Tätigkeit des Auftragnehmers möglichst gering sind. Die Einzelheiten der durchgeführten Inspektion werden stets in einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer ausgehandelt, die die Vertragsparteien innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Zustellung des schriftlichen Antrags des Kunden auf Inspektion beim Auftragnehmer abschließen.

Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten nur für den erforderlichen Zeitraum verarbeiten und verpflichtet sich, nach Beendigung der Erbringung der mit der Verarbeitung verbundenen Dienstleistungen alle personenbezogenen Daten zu löschen und vorhandene Kopien dieser Daten zu löschen, sofern nicht das Recht der Europäischen Union oder der Tschechischen Republik vorliegt Zum Zwecke der Bearbeitung von Reklamationen, zur Wahrung der Rechte des Auftragnehmers oder Dritter oder zur sonstigen Erfüllung des zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrages ist die Speicherung der angegebenen personenbezogenen Daten oder, soweit dies nicht erforderlich ist, für einen angemessenen Zeitraum erforderlich .

Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten, der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlich wahrscheinlichen und unterschiedlich schwerwiegenden Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen wird der Auftragnehmer angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen Maßnahmen zur Gewährleistung eines dem gegebenen Risiko entsprechenden Sicherheitsniveaus, möglicherweise einschließlich:

a) Nutzung von Zugangspasswörtern zu den Computersystemen des Auftragnehmers,
b) das Abschließen der Räumlichkeiten des Auftragnehmers, in denen sich personenbezogene Daten befinden, sofern diese nicht unter der Aufsicht eines Mitarbeiters des Auftragnehmers stehen,
c) Kameraüberwachung am Eingang zum Gelände des Auftragnehmers,
d) Pseudonymisierung oder Verschlüsselung personenbezogener Daten, sofern dies im Hinblick auf die Art der verarbeiteten Daten angemessen und üblich und unter Kostengesichtspunkten vertretbar ist,
e) die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Verarbeitungssysteme und -dienste im marktüblichen Umfang und in den marktüblichen Fällen kontinuierlich sicherzustellen,
f) die Fähigkeit, die Verfügbarkeit personenbezogener Daten und den Zugriff darauf bei physischen oder technischen Vorfällen im marktüblichen Umfang und in marktüblichen Fällen zeitnah wiederherzustellen,
g) der Prozess der regelmäßigen Prüfung, Bewertung und Bewertung der Wirksamkeit festgelegter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung der Verarbeitungssicherheit.

Bei der Beurteilung des angemessenen Sicherheitsniveaus sind die mit der Verarbeitung verbundenen Risiken, insbesondere die unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Zerstörung, der Verlust, die Veränderung, die unbefugte Offenlegung übermittelter, gespeicherter oder anderweitig verarbeiteter personenbezogener Daten oder der unbefugte Zugriff darauf, die damit verbundenen Kosten zu berücksichtigen Maßnahmen und die angemessene Marktsituation.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle von ihm durchgeführten Folgenabschätzungen zum Schutz personenbezogener Daten (einschließlich ihrer Änderungen) zur Verfügung zu stellen, die in Bezug auf die Verarbeitung, an der der Auftragnehmer beteiligt sein wird, erstellt wurden, sowie die Möglichkeit (in angemessenem Umfang) von Konsultationen mit dem Auftraggeber Beauftragter für den Schutz personenbezogener Daten, falls ernannt, oder eine Person, die sich mit dem Schutz personenbezogener Daten beim Kunden befasst, sowie sonstige notwendige Mitwirkung zur Erfüllung der Verpflichtungen des Auftragnehmers gemäß diesem Vertrag oder dem Gesetz. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer über die Einleitung jeder Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden bezüglich der Verarbeitung, an der der Auftragnehmer beteiligt ist, zu informieren und ihn, soweit gesetzlich zulässig, über den Fortschritt dieser Kontrolle zu informieren.

Der Auftragnehmer ergreift Maßnahmen, um sicherzustellen, dass jede natürliche Person, die im Auftrag des Auftragsverarbeiters handelt und Zugang zu personenbezogenen Daten hat, diese personenbezogenen Daten nur gemäß den Anweisungen des Auftraggebers verarbeitet, es sei denn, ihre Verarbeitung ist nach dem Recht des Auftragsverarbeiters nicht mehr erforderlich Europäische Union oder ein Mitgliedsstaat.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass im Rahmen der Systeme des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer Daten auch außerhalb der EU verarbeitet werden dürfen, sofern die Voraussetzungen und Einschränkungen der gesetzlichen Regelungen vorliegen. Insbesondere erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass personenbezogene Daten in den USA von Unternehmen verarbeitet werden dürfen, die die Voraussetzungen des Beschlusses der Europäischen Kommission zum sogenannten Privacy Shield erfüllen.


7. Schlussbestimmungen

7.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten gegenseitigen Daten und Informationen nicht an Dritte weiterzugeben (mit Ausnahme ihrer Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs- und ähnlichen Berater und Personen, die einen Vertragsparteienverbund bilden, sofern diese dies tun). im gleichen Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet wie der Vertragspartner und mit Ausnahme entsprechender Subunternehmer oder von dem anderen Vertragspartner zugelassener Personen). Diese Einschränkung gilt nicht für Informationen, die an Dritte weitergegeben wurden.

Ein Brief, eine Mitteilung oder ein anderes Dokument gilt als der anderen Vertragspartei zugestellt, wenn es der betreffenden Vertragspartei an die im Teilvertrag oder in der Bestellung hierfür angegebene Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugestellt wird („Kontaktdaten“) „) oder an jede andere von einer Vertragspartei der anderen Vertragspartei nachweislich zum Zwecke der Zustellung schriftlicher Mitteilungen mitgeteilte Adresse oder an die im öffentlichen Register eingetragene Anschrift des Sitzes der Vertragspartei.

Als Zeitpunkt der Zustellung des schriftlichen Dokuments gilt im Zweifel die in der Bestätigung über die erfolgreiche Zustellung der E-Mail-Nachricht an die andere Vertragspartei angegebene Stunde und Minute bzw. die in der Nachricht von angegebene Stunde und Minute Erfolgreicher Versand der Faxnachricht an die andere Vertragspartei. Im Falle eines per Post versandten Dokuments gilt als zweifelhaft, dass das per Einschreiben versandte Dokument am dritten Tag nach dem Versanddatum des Dokuments zugestellt wurde.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die andere Vertragspartei über Änderungen der Kontaktdaten oder mögliche Probleme bei der Zustellung an die jeweiligen Adressen und/oder Telefonnummern rechtzeitig schriftlich zu informieren, wenn ihnen die entsprechende Änderung oder das Problem bereits im Voraus bekannt ist, oder ohne unnötige Verzögerung im Nachhinein, welche relevante Änderung oder welches Problem auftritt.

Beide Vertragsparteien sind berechtigt, öffentlich zu erklären, dass sie in angemessenem Umfang miteinander zusammenarbeiten.

7.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in tschechischer und englischer Sprache verfasst. Bei Unklarheiten oder Interpretationsproblemen ist die tschechische Fassung maßgeblich.

Die Vertragsparteien haben darüber hinaus ausdrücklich vereinbart, dass für ihr Vertragsverhältnis aufgrund von Bestellungen, Unteraufträgen, Rahmenverträgen, deren einzelnen Anlagen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ihre Gültigkeit und Folgen der Unwirksamkeit, Wirkungen, Form und sonstige Anforderungen dem Recht der Vertragsparteien gelten der Tschechischen Republik, insbesondere Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils gültigen Fassung.

Bestimmungen von § 1799 und § 1800, § 1805 Absatz 2, § 1913, § 1950, § 1952 Absatz 2 und § 1995 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. werden zwischen den Parteien nicht genossen.

Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Auftragnehmer auch dann berechtigt ist, die Leistung aus dem geschlossenen Vertrag zu verweigern, wenn der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner sonstigen Verpflichtung (aus einem anderen Rechtsgrund) gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug ist.

Wurde eine Ratenzahlung vereinbart und kommt der Schuldner einer der Raten nicht nach, so haben die Vertragsparteien vereinbart, dass der Gläubiger das Recht hat, die gesamte Forderung zu begleichen und dieses Recht auch nach Fälligkeit der nächsten Rate ausüben kann.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit seinen fälligen Forderungen gegen den Auftraggeber mit Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aufzurechnen, unabhängig davon, ob diese Forderungen fällig sind oder nicht und unabhängig davon, aus welcher Währung oder aus welchem Rechtsverhältnis sie entstanden sind. Die Aufrechnung von Forderungen in verschiedenen Währungen ist ausdrücklich zulässig. Für die Aufrechnung gilt stets das tschechische Recht.

7.3 Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für Schäden, die er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, sowie für Schäden, die auf Umstände zurückzuführen sind, die die Haftung ausschließen, außergewöhnliche und unvorhersehbare Hindernisse, die unabhängig von seinem Willen eintreten, oder auf höhere Gewalt (höhere Gewalt kommt stets in Betracht). , nach Vereinbarung der Parteien, z. B. Streik, Aussperrung, Krieg und Beschränkungen infolge eines Kriegszustands, Terroranschläge, Aufstand, Naturgewalten, Feuer usw.) und für andere Schäden, für die es in diesen aufgeführt ist Bedingungen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, anderen Personen als dem Auftraggeber Schadensersatz zu leisten.

7.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Dokumente, auf die sie Bezug nehmen, sind Bestandteil des zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrages. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Vertragsinhalt und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der im Vertrag angegebene Text maßgeblich. Schriftlich vereinbarte Verträge können nur durch schriftliche Verhandlung geändert oder gekündigt werden, Änderungen in milderer Form sind ausgeschlossen. Der Vertrag, bei dessen Abschluss der Auftragnehmer durch leitende Angestellte vertreten wurde, kann nur auf dem Rechtsweg geändert werden, wobei der Auftragnehmer sich wiederum durch leitende Angestellte oder Personen vertreten lässt, die hierzu durch eine Einzelvollmacht ausdrücklich bevollmächtigt sind.

7.5 Der Auftragnehmer kann diese Geschäftsbedingungen in angemessenem Umfang ändern, insbesondere bei:
a) Änderungen an einzelnen Produkten, die Auswirkungen auf deren Funktionalität haben würden, einschließlich Änderungen durch Lieferanten dieser Produkte,
b) Einführung neuer Produkte,
c) Änderung oder Aufhebung gesetzlicher Vorschriften, Erlass neuer gesetzlicher Vorschriften oder Änderungen in der Auslegung einschlägiger gesetzlicher Vorschriften,
d) Preisänderungen des Auftragnehmers durch Dritte,
e) Änderungen des Preisniveaus auf dem Markt,
f) Änderungen in der Auslegung einschlägiger Rechtsvorschriften,
g) unvorhersehbare Marktveränderungen oder
h) Änderungen an den Nutzungsbedingungen von Produktanbietern, insbesondere an den Bedingungen des IBM Marketing Cloud-Produkts.

Die Änderung wird dem Auftraggeber nach Wahl des Auftragnehmers entweder durch Übersendung der entsprechenden Informationen und des vollständigen Wortlauts der Änderung der Bedingungen in einem geeigneten Format (z. B. .pdf oder .html) an die Kontakt-E-Mail-Adresse des Auftraggebers oder per E-Mail mitgeteilt schriftliche Mitteilung. Eine solche Änderung tritt zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber mit Ablauf der vom Auftragnehmer gesetzten Frist, die in der Regel einen Monat beträgt, in Kraft; diese Frist beträgt jedoch mindestens 25 Tage ab dem Datum der Mitteilung der Änderung. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, ist er berechtigt, den betreffenden Vertrag innerhalb der Frist gemäß vorstehendem Satz mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. Für den Fall, dass der Kunde von diesem Kündigungsrecht Gebrauch macht, stellt eine solche vorzeitige Vertragsbeendigung keinen Vertragsbruch des Kunden dar und der Anspruch des Kunden auf die vereinbarten Rabatte erlischt oder wird nicht eingeschränkt (es sei denn, dieses Recht erlischt oder wird kann aus anderen Gründen auf Seiten des Kunden eingeschränkt sein). Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt sein Einverständnis mit der Änderung als vereinbart. Der Auftragnehmer behält sich jedoch das Recht vor, eine solche Änderung dieser Bedingungen zu akzeptieren, ohne dass damit ein Kündigungsrecht des Auftraggebers verbunden ist, sofern der Auftraggeber an eine solche Änderung nur dann gebunden ist, wenn er ihr zustimmt. Von Drittproduktlieferanten vorgenommene Änderungen treten zu dem von diesen Produktlieferanten angegebenen Zeitpunkt in Kraft.
Der Kunde behält sich das Recht vor, bei der Einführung neuer Produkte abweichende Geschäftsbedingungen, technische Konditionen oder Preislisten festzulegen.

Änderungen der Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind jederzeit und uneingeschränkt möglich. Über diese Änderungen wird der Kunde in geeigneter Weise informiert.

7.6 Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit gemäß § 89a ZPO bzw Durch die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 wird die Zuständigkeit der tschechischen Gerichte für alle zwischen ihnen aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten vereinbart, und zwar die örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts für Prag 4 als Gericht erster Instanz. Für den Fall, dass das Gericht erster Instanz das Bezirksgericht ist, vereinbaren die Vertragsparteien für alle Streitigkeiten zwischen ihnen die örtliche Zuständigkeit des Stadtgerichts in Prag.

7.7 Der Kunde verpflichtet sich, auf eigene Kosten und Gefahr die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag ordnungsgemäß und innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen zu erfüllen, die für die Beziehung zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer im Gesetz Nr. 340/2015 Slg. festgelegt sind. (nachfolgend „ZRS“ genannt), sofern dieses Recht im Einzelfall zur Anwendung kommt. Für den Fall, dass dieses Gesetz den Ausschluss bestimmter Vertragsteile oder Informationen von der Veröffentlichung zulässt, wird der Kunde diese Vertragsteile oder Informationen von der Veröffentlichung ausschließen.
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Veröffentlichung dieses Vertrages im Vertragsregister gemäß ZRS ohne unnötige Verzögerung, spätestens jedoch 15 Tage nach Vertragsschluss, zu sorgen und ist insbesondere verpflichtet:
• ein elektronisches Abbild des Textinhalts des Vertrags in einem offenen und maschinenlesbaren Format erstellen,
• Informationen aus dem Vertrag ausschließen, die nicht veröffentlicht werden dürfen (oder müssen),
• die Metadaten korrekt ausfüllen,
• den Vertrag zur Veröffentlichung an den Registerverwalter senden,
• Informieren Sie den Auftragnehmer über die Veröffentlichung dieses Vertrags, indem Sie ihm unverzüglich nach Erhalt der Bestätigung eine vom Administrator des Vertragsregisters erstellte Bestätigung über die Veröffentlichung des Vertrags zusenden.
Der Auftragnehmer hat das Recht, selbst für die Veröffentlichung dieses Vertrages zu sorgen, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht innerhalb von 15 Tagen nach Vertragsschluss veröffentlicht oder wenn er einen sonstigen berechtigten Grund dafür hat.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Ersatz des Schadens oder immateriellen Schadens zu verlangen, der durch die Verletzung der vertraglichen Verpflichtung des Auftraggebers zur ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Veröffentlichung dieses Vertrages entsteht.

Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass alle Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere dieses Artikels, über seine Veröffentlichung gemäß ZRS vom übrigen Inhalt dieses Vertrages abtrennbar sind und dass eine etwaige Unwirksamkeit oder Nichtigkeit des Vertrages durch die Nichtveröffentlichung bedingt ist führt nicht zu ihrer Unwirksamkeit oder Ungültigkeit. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass bei Zweifeln darüber, ob der Wert des Vertragsgegenstandes höher als 50.000 CZK ist, der Vertrag veröffentlicht wird. Die Veröffentlichung dieser Vereinbarung entbindet die Parteien nicht von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit hinsichtlich ihres Inhalts.
Kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nicht zustande oder wird er infolge seiner Nichtveröffentlichung unwirksam, verpflichten sich die Vertragsparteien, miteinander zusammenzuarbeiten und durch eine Vergleichsvereinbarung Abhilfe zu schaffen.
Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn die ihm gesetzte Frist zur Übersendung dieses Vertrages an den Registerführer zur Veröffentlichung fruchtlos abläuft.

Der Kunde verpflichtet sich, den Inhalt dieses Vertrages als sein Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Das Gleiche gilt für andere Gesetze, die die Veröffentlichung von Informationen regeln, insbesondere das Gesetz Nr. 247/1995 Slg. und andere Wahlgesetze.

7.8. Sollten beim Auftraggeber Anhaltspunkte vorliegen, die eine rechtliche oder sonstige Haftung des Auftragnehmers für die steuerlichen Verpflichtungen des Auftraggebers begründen könnten, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.

7.9. Der Rücktritt vom Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer hat stets Ex-nunc-Wirkung. Ein Rücktritt vom Vertrag ist aus den darin ausdrücklich genannten Gründen sowie aus gesetzlichen Gründen möglich.

7.10 Sollten sich einzelne Bestimmungen der Bestellung, des Teilvertrags, des Rahmenvertrags oder dieser Geschäftsbedingungen als ungültig, unwirksam oder undurchführbar erweisen oder sollten einzelne Bestimmungen fehlen, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien vereinbaren, die ungültige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die den gleichen Geschäftszwecken wie die ungültige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung am besten entspricht.

7.11 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig und wirksam ab dem 25.05.2018.

 


 

Anhang:
Hinweise zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden durch den Auftragnehmer (nachfolgend auch „Partner“ genannt)

Diese Anleitung fasst die Grundprinzipien der Verarbeitung personenbezogener Daten durch ACOMWARE, s.r.o. (im Folgenden „ACOMWARE“ genannt) zusammen, wenn es sich um personenbezogene Daten realer oder potenzieller Vertragspartner – natürlicher Personen (außer Arbeitnehmer) – handelt.


 

Übersicht über verarbeitete Daten(arten) und deren Quellen

In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Arten personenbezogener Daten wir über Sie verarbeiten. Alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (auch „betroffene Person“ genannt); Eine identifizierbare natürliche Person ist eine natürliche Person, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer bestimmten Kennung, beispielsweise einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten, einer Netzwerkkennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen physischer, physiologischer, genetische, psychologische, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität dieser natürlichen Person. Die von uns über Sie verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in der Regel direkt von Ihnen oder im Rahmen einer vertraglichen Zusammenarbeit mit Ihnen erhoben. In begründeten Fällen (insbesondere bei der Eintreibung geschuldeter Beträge) können wir auch aus offenen Quellen zusätzliche Informationen über Sie einholen.

Zu den personenbezogenen Daten von Vertragspartnern – natürlichen Personen (nachfolgend „Partner“ genannt), die von ACOMWARE verarbeitet werden, gehören insbesondere die von diesen Personen mitgeteilten Daten (typischerweise Vor- und Nachname, Firmensitz, Personalausweisnummer, Steueridentifikationsnummer). , Kontonummer, Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse und Telefonnummer), Geburtsdatum, im Vertrag angegebene Daten, in Rechnung gestellte und gezahlte (geschuldete) Beträge, Daten zur laufenden Leistung und Kommunikation mit Partnern (oder deren Mitarbeitern) im Zusammenhang Bei der Kommunikation mit dem Partner kann ACOMWARE auch einige technische Daten speichern, d. h. den Zeitpunkt der Kommunikation mit dem Partner und die IP-Adresse, von der aus diese gesendet wird. Für potenzielle Vertragspartner – Unternehmer – kann unser Unternehmen Daten aus offenen Quellen verarbeiten (z. B. deren Websites oder von ihnen eingegebene Anzeigen), um sie mit einem Leistungsangebot telefonisch kontaktieren zu können. Unser Unternehmen kann solche Basisdaten in seinem CRM-System für die weitere Kontaktaufnahme speichern.

 


 

Verarbeitungszwecke

In diesem Abschnitt geben wir einen Überblick über die Zwecke, für die wir Ihre personenbezogenen Daten nutzen (verarbeiten). Normalerweise wird jedes Datenelement für mehrere Zwecke gleichzeitig verwendet. Die Art der Verarbeitung, die Bearbeitungsdauer usw. richten sich im Einzelfall nach den angegebenen Zwecken in der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 Wir können Ihre Daten für andere als die unten aufgeführten Zwecke verarbeiten. Dies sind jedoch Ausnahmefälle und begrenzte Fälle Verordnung vorbehaltlich der Erfüllung weiterer Bedingungen.

Der primäre Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners ist der Abschluss und die Durchführung des geschlossenen Vertrages. In diesem Zusammenhang werden die Daten darüber hinaus zur Erfassung und ordnungsgemäßen Abwicklung der Vertragsverhältnisse von ACOMWARE, zur Steuerung der Tätigkeiten unserer Mitarbeiter, zu statistischen Zwecken, zur Weiterentwicklung der Leistungen von ACOMWARE, sei es der Dienstleistung, die sich auf den abgeschlossenen Vertrag bezieht, oder interner Verwaltungsabläufe verwendet an ACOMWARE, zum Inkasso und zur Wahrung der Rechte von ACOMWARE und Dritten (z. B. anderen Vertragspartnern), insbesondere vor rechtswidrigen Handlungen. Daten (insbesondere aus der Kommunikation mit dem Partner gewonnene Daten wie IP-Adresse und Zeitpunkt der Kommunikation) werden auch zum Zweck der IT-Sicherheit von ACOMWARE verwendet. Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten des Partners von ACOMWARE zum Zwecke der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere gemäß den Vorschriften zur Buchhaltung und Besteuerung, Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (sowohl des Partners als auch der in seinem Namen handelnden Personen) verwendet ), Vorschriften zur Regulierung der Werbung usw. und zu Zwecken des Direktmarketings (also insbesondere der Zusendung von Angeboten zu unseren weiteren Produkten und Dienstleistungen, also der Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon).

 


 

Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Jede Verarbeitung personenbezogener Daten muss rechtmäßig sein – sie muss auf einigen v Verordnung aufgeführten Rechtsgrundlagen der Verarbeitung. Ähnlich wie der Zweck kann jede Datenverarbeitung auf der Grundlage mehrerer rechtlicher Gründe für die Verarbeitung erfolgen. Bei Wegfall sämtlicher Rechtsgrundlagen werden wir die Verarbeitung Ihrer Daten einstellen. Mögliche rechtliche Gründe für die Verarbeitung sind in Artikel 6 aufgeführt Verordnung. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn wir Ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage Ihrer Einwilligung verarbeiten, die Möglichkeit haben, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen (zum Widerruf, zur Nutzung der Schnittstelle des von Ihnen genutzten Dienstes oder zur Kontaktaufnahme mit uns unter den unten aufgeführten Kontakten). . Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund der vor dem Widerruf erteilten Einwilligung nicht berührt. Eine Verarbeitung der Daten von Vertragspartnern erfolgt jedoch in der Regel nicht auf Grundlage einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Partnern ist die Notwendigkeit der Vertragserfüllung (einschließlich der Einziehung entstandener Forderungen), die berechtigten Interessen von ACOMWARE (gegebenenfalls das Interesse an der Abwicklung von Vertragsverhältnissen und das Interesse am Schutz ihrer Rechte vor Rechtswidrigkeiten). Tätigkeit, einschließlich IT-Sicherheit, Verarbeitung zu statistischen Zwecken und Weiterentwicklung der ACOMWARE-Dienste, Verarbeitung für Direktmarketing) und Dritten (insbesondere anderen an der Erfüllung beteiligten Vertragspartnern, an denen der Partner auch beteiligt ist) und Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (insbesondere Verhinderung krimineller Aktivitäten, Erfüllung der Anforderungen gemäß den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (insbesondere Gesetz Nr. 101/2000 Slg.). Verordnung Nr. (EU) 2016/679), Buchhaltung, Erfüllung von Verpflichtungen gemäß den Steuervorschriften und Vorschriften zur Regulierung der Werbung (insbesondere Gesetz Nr. 40/1995 Slg.) ).


Widerspruchsrecht

Das Widerspruchsrecht ist Ihr wichtiges Recht. Es ermöglicht Ihnen, die auf Grundlage unseres sogenannten berechtigten Interesses durchgeführte Verarbeitung zu überprüfen, wenn dies aufgrund Ihrer besonderen Situation gerechtfertigt ist – d. h. wenn die Verarbeitung an sich zulässig ist, aber besondere Gründe Ihrerseits vorliegen warum Sie die Verarbeitung dennoch nicht wünschen. Die Widerspruchsmöglichkeit besteht jedoch nicht in allen Fällen der Verarbeitung, z.B. ist eine Nutzung nicht möglich, wenn wir Ihre Daten zur Vertragserfüllung verarbeiten oder uns die Verarbeitung gesetzlich vorgeschrieben ist . Das Widerspruchsrecht ist in Artikel 21 verankert Verordnung.

Sofern der Rechtsgrund für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Partners das berechtigte Interesse von ACOMWARE ist (hierbei handelt es sich insbesondere um die Verarbeitung der Daten zu Zwecken der IT-Sicherheit, zu statistischen Zwecken und zur Weiterentwicklung der ACOMWARE-Dienste sowie zum Schutz der Rechte von ACOMWARE und Dritte) hat der Partner aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit das Recht, dieser Verarbeitung personenbezogener Daten zu widersprechen. In einem solchen Fall wird ACOMWARE diese personenbezogenen Daten nicht weiter verarbeiten, es sei denn, es liegen schwerwiegende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen des Partners oder seine Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Feststellung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen Ansprüche. Der Partner kann der Verarbeitung unter den unten aufgeführten Kontaktdaten oder vorzugsweise per E-Mail widersprechen osobni.udaje@acomware.cz. Bitte geben Sie in der E-Mail die konkrete Situation an, die Sie zu der Schlussfolgerung führt, dass ACOMWARE die Daten nicht verarbeiten sollte.

Im Falle einer Datenverarbeitung zu Zwecken des Direktmarketings (Versand von Marketingbotschaften) besteht jederzeit die Möglichkeit, ohne weiteres Widerspruch einzulegen, so dass Sie in diesem Fall keine Gründe angeben müssen, warum Sie nicht weitermachen möchten Marketingbotschaften versenden. In diesen Fällen können Sie Ihrem Widerspruch am besten dadurch widersprechen, dass Sie sich über den in der Regel zu diesem Zweck enthaltenen Link von weiteren Mitteilungen abmelden.

Wir weisen darauf hin, dass es auch in den oben genannten Fällen teilweise zu einer parallelen Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken kommt, die eine weitere Verarbeitung dieser Daten durch ACOMWARE rechtfertigen.


Die Zeit, nach der die Daten verarbeitet werden

Unser Unternehmen kann Ihre Daten nicht über einen längeren Zeitraum hinweg verarbeiten, die Verarbeitungsdauer beschränkt sich jedoch auf den Zeitraum, in dem wir Ihre Daten wirklich benötigen. Wir versuchen, die Dauer dieses Zeitraums so zu begrenzen, dass sowohl Ihre als auch unsere Interessen angemessen berücksichtigt werden. Manchmal ist es schwieriger, die erforderliche Bearbeitungszeit zu bestimmen, oder aus Sicherheitsgründen ist es nicht angebracht, die genaue Dauer dieser Zeit mitzuteilen. Daher führen wir nachfolgend zumindest einige Kriterien auf, nach denen wir bei der Festlegung der Bearbeitungsdauer Ihrer Daten entscheiden Daten.
ACOMWARE verarbeitet die Kontaktdaten der Partner zum Zweck der Zusendung kommerzieller Nachrichten, bis der Partner seine Ablehnung einer solchen Zusendung zum Ausdruck bringt. Selbst dann verarbeitet ACOMWARE jedoch für einen angemessenen Zeitraum grundlegende Daten darüber, warum es kommerzielle Mitteilungen an den Partner gesendet hat, um die Rechtmäßigkeit dieser Zusendung nachzuweisen.
Personenbezogene Daten werden für einen im Hinblick auf den Verarbeitungszweck angemessenen Zeitraum verarbeitet (z. B. werden Verträge für einen Standardzeitraum von 10 Jahren ab ihrer Beendigung registriert). Sofern der Verarbeitungszeitraum durch gesetzliche Vorschriften bestimmt ist, werden personenbezogene Daten für diesen Zeitraum verarbeitet, es sei denn, die nachfolgend aufgeführten Gründe rechtfertigen einen längeren Verarbeitungszeitraum. Bei der Bestimmung der Angemessenheit der Verarbeitungsdauer personenbezogener Daten werden folgende Aspekte berücksichtigt: (i) die Länge der Verjährungsfrist, (ii) die Wahrscheinlichkeit der Geltendmachung rechtlicher Ansprüche, (iii) marktübliche Verfahren, (iv) die Wahrscheinlichkeit und Bedeutung drohender Risiken und (v) etwaige Empfehlungen der Aufsichtsbehörden.


 

Daten aktualisieren

Eine unserer Pflichten als Verantwortlicher für personenbezogene Daten besteht darin, je nach den Umständen korrekte Daten zu verarbeiten oder unvollständige Daten zu vervollständigen. Wenn Sie uns über eine Änderung Ihrer Daten informieren, helfen Sie uns, dieser Verpflichtung ordnungsgemäß nachzukommen.
Sollte es zu einer Änderung der bereitgestellten Daten oder sonstiger vom Partner übermittelter Daten kommen, können wir um die Übermittlung einer Information über die Änderung bitten.
Zur Aktualisierung der Daten besteht die Möglichkeit, ACOMWARE unter den unten aufgeführten Kontakten zu kontaktieren, vorzugsweise per E-Mail unter osobni.udaje@ACOMWARE.cz.


 

Unternehmenskommunikation

Wir können auch Daten über unsere potenziellen, aktuellen oder früheren Partner für Zwecke des sogenannten Direktmarketings verarbeiten, bei dem es sich typischerweise um die Zusendung von E-Mails oder Telefonkontakten mit Angeboten für ähnliche Produkte oder Dienstleistungen handelt, die Sie bei uns erworben haben. Die Zusendung von Angeboten ist zeitlich nicht begrenzt, wenn Sie jedoch den Wunsch äußern, dass wir Ihnen solche Angebote nicht mehr zusenden, werden wir Ihnen diese nicht mehr zusenden. Wir werden die grundlegenden Versanddaten jedoch noch für einen angemessenen Zeitraum verarbeiten, um nachweisen zu können, warum wir Ihnen diese Angebote zugesandt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte zum Zweck der Angebotszusendung erfolgt nicht (mit Ausnahme unserer Subunternehmer – Auftragsverarbeiter, die die Verarbeitung für uns durchführen).
Der Partner erkennt an, dass ACOMWARE gemäß den Bestimmungen des § 7 des Gesetzes Nr. 480/2004 Slg. Wenn er kommerzielle Nachrichten an seine Adresse (einschließlich E-Mail) gesendet hat, wird er durch unaufgeforderte Direktmailings mit kommerziellen Nachrichten und durch unaufgefordertes Telemarketing mit kommerziellen Nachrichten zu Produkten, Geschäften und Dienstleistungen von ACOMWARE kontaktiert. Der Partner kann dieser Zusendung jederzeit unter der Adresse des ACOMWARE-Hauptsitzes oder über eine E-Mail-Adresse widersprechen osobni.udaje@ACOMWARE.cz. Eine solche Ablehnung hat – sofern der Partner nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt – keinen Einfluss auf die Zusendung anderer Arten von Werbenachrichten als denen, auf die der Partner antwortet.


 

Wie die Verarbeitung abläuft und welche Folgen sie hat

Heutzutage erfolgt der Großteil der Verarbeitung computergestützt, sodass wir Ihre Daten in der Regel in einem Computersystem verarbeiten (z. B. in unserem CRM-System, innerhalb der Outlook-Anwendung bei E-Mails, in unserem Buchhaltungssystem bei Daten). notwendig für Rechnungsstellung etc. ). Dies schließt selbstverständlich nicht die Bearbeitung von Dokumenten in Aktenschränken, wie zum Beispiel dem System zur Aufbewahrung von Papierverträgen oder Visitenkarten-Aktenschränken, die von unseren einzelnen Mitarbeitern gepflegt werden, aus.
ACOMWARE verarbeitet personenbezogene Daten hauptsächlich in seinen Computersystemen und den Computersystemen von Auftragsverarbeitern. ACOMWARE wird die Dokumente in seinem Aktenschrank bearbeiten. Die Bereitstellung der verarbeiteten Daten durch den Partner ist freiwillig (ohne die Bereitstellung bestimmter Daten kommt der Vertrag jedoch nicht zustande und in manchen Fällen sind bestimmte Daten nachträglich gesetzlich, insbesondere buchhalterisch, vorgeschrieben).


 

Persönliche Identifikationsnummer

Wir verarbeiten Ihre Sozialversicherungsnummer nur, wenn Sie diese freiwillig im Vertrag angeben oder wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist (sofern dies nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist, besteht unser Unternehmen nicht darauf, dass Sie Ihre Sozialversicherungsnummer in Verträgen angeben, dies ist jedoch der Fall). besser nicht in Verträge aufnehmen).
Für den Fall, dass ein Gesellschafter – eine natürliche Person – ACOMWARE aufgrund oder im Zusammenhang mit einem abgeschlossenen Arbeitsvertrag Auskunft über seine Sozialversicherungsnummer erteilt, erklärt er sich damit als Inhaber dieser Sozialversicherungsnummer im Sinne des § 13c Abs. 1 einverstanden des Gesetzes Nr. 133/2000 Slg. mit der Maßgabe, dass ACOMWARE diese persönliche Identifikationsnummer zum Zweck der Vertragsabwicklung, Vertragsabwicklung und Wahrung der Rechte von ACOMWARE nutzt, archiviert, verarbeitet und zu diesem Zweck nutzt. Ein Widerruf der Einwilligung gemäß diesem Artikel berührt nicht die Befugnis von ACOMWARE, Informationen und Daten, die sich aus den einschlägigen Rechtsvorschriften ergeben oder für andere Zwecke zu verarbeiten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.


 

Übermittlung personenbezogener Daten an andere Personen (Empfänger personenbezogener Daten)

Nicht jede Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt durch unser Unternehmen selbst. Mit der Verarbeitung beauftragen wir teilweise Dritte, sogenannte Auftragsverarbeiter für personenbezogene Daten. Wir versuchen, nur solche Auftragsverarbeiter auszuwählen, die hinreichend vertrauenswürdig sind.
ACOMWARE darf personenbezogene Daten Dritten nur in den Fällen zugänglich machen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig ist oder eine Einwilligung des Partners vorliegt. ACOMWARE stellt personenbezogene Daten nur im üblichen Umfang Auftragsverarbeitern oder anderen Empfängern – Anbietern externer Dienste (typischerweise Programmier- oder sonstige technische Supportleistungen, Anbieter von Computersystemen, Serverdiensten, E-Mail-Versand- und Archivierungsdienstleistern), (Backup) zur Verfügung. von ACOMWARE eingesetzte Serverbetreiber bzw. Technologiebetreiber, die diese verarbeiten, um die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Dienste sicherzustellen. Darüber hinaus können personenbezogene Daten im unbedingt erforderlichen Umfang Rechts-, Wirtschafts- und Steuerberatern sowie Wirtschaftsprüfern oder mit ACOMWARE verbundenen Personen zur Verfügung gestellt werden, die diese zum Zwecke der Erbringung von Beratungsleistungen verarbeiten. Personenbezogene Daten von Schuldnern können zum Zweck der Beitreibung oder des Inkasso auch an Unternehmen weitergegeben werden, die Schuldnerversicherungen oder Inkassounternehmen anbieten. Auf Anfrage oder bei Verdacht auf eine rechtswidrige Tätigkeit können personenbezogene Daten auch an Stellen der öffentlichen Verwaltung übermittelt werden. Einige Sonderregelungen ermöglichen es den betroffenen Personen, die Übermittlung bestimmter Daten zu verlangen, z. B. gemäß § 6b, Absatz 2 des Gesetzes Nr. 40/1995 Slg. Der Vertreiber der Werbung ist verpflichtet, die Person, die ein berechtigtes Interesse nachweist, als Sponsor und Verarbeiter der Werbung zu benachrichtigen.


 

Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland

Während gemäß der Verordnung der Grundsatz der Personenfreizügigkeit in der EU gilt, schränkt die Verordnung die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland außerhalb der EU ein. Standardmäßig übermittelt unser Unternehmen keine personenbezogenen Daten in Länder außerhalb der EU. Es kann jedoch vorkommen, dass Ihre personenbezogenen Daten in einem Computersystem verarbeitet werden, dessen Server sich außerhalb des Gebiets der EU befinden. Wir versuchen jedoch, solche Situationen zu vermeiden. Bei Systemen, die typischerweise in Unternehmen zum Einsatz kommen, handelt es sich dabei höchstens um Systeme, die Server nutzen, die sich in den Vereinigten Staaten von Amerika befinden. In einem solchen Fall würden wir als Vertragspartner ein Unternehmen wählen, das die von der Europäischen Kommission genehmigten Bedingungen für die sichere Übermittlung von Daten zwischen der EU und den USA, das sogenannte Privacy Shield, erfüllt. Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten außerhalb der EU übermitteln, werden wir Sie ggf. in geeigneter Weise hierüber informieren.


 

Belehrung über die Rechte der betroffenen Personen

Anweisung gemäß Gesetz Nr. 101/2000 Slg. zum Schutz personenbezogener Daten für den Zeitraum bis zum 24.5.2018

Gemäß den Bestimmungen von § 5, § 11, § 12 und § 21 des Gesetzes Nr. 101/2000 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten informieren wir hiermit alle natürlichen Personen (sog. betroffene Personen), deren Daten ACOMWARE Prozesse ihrer gesetzlichen Rechte:
Jede betroffene Person hat das Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten und das Recht auf Berichtigung personenbezogener Daten. Jede betroffene Person, die feststellt oder glaubt, dass der Administrator oder Verarbeiter ihre personenbezogenen Daten unter Verletzung des Schutzes des Privat- und Privatlebens der betroffenen Person oder unter Verstoß gegen das Gesetz verarbeitet, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten in Bezug auf sie unrichtig sind Zweck der Verarbeitung, kann den Administrator oder den Auftragsverarbeiter um eine Erklärung bitten und verlangen, dass der Administrator oder der Auftragsverarbeiter den so geschaffenen Zustand entfernt. Dies kann insbesondere eine Sperrung, Berichtigung, Ergänzung oder Löschung personenbezogener Daten sein. Wenn sich herausstellt, dass der Antrag der betroffenen Person berechtigt ist, wird der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter die beanstandete Bedingung unverzüglich entfernen. Kommt der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter dem Antrag der betroffenen Person nicht nach, hat die betroffene Person das Recht, sich direkt an das Amt für den Schutz personenbezogener Daten zu wenden (dieses Verfahren schließt die betroffene Person nicht aus, sich ohne weiteres an das Amt für den Schutz personenbezogener Daten zu wenden). . Ist durch die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Person ein anderer als ein Vermögensschaden entstanden, richtet sich das Verfahren zur Geltendmachung ihres Anspruchs nach einem besonderen Gesetz.


 

Belehrung für den Zeitraum vom 25.05.2018 gem Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Verordnung“ genannt):

Eine natürliche Person hat in unserem Unternehmen als Administrator personenbezogener Daten das Recht:
a) Zugang zu den vom Administrator verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, was das Recht bedeutet, vom Administrator eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob die sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet werden oder nicht, und wenn ja, hat sie das Recht, Zugang zu erhalten zu diesen personenbezogenen Daten und anderen in Artikel 15 der Verordnung aufgeführten Informationen,
b) die Berichtigung der über sie verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen, wenn diese unrichtig sind. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat sie in einigen Fällen das Recht, auch die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen,
c) die Löschung personenbezogener Daten in den in Artikel 17 der Verordnung genannten Fällen beantragen.
d) die Einschränkung der Datenverarbeitung in den in Artikel 18 der Verordnung geregelten Fällen verlangen,
e) personenbezogene Daten über sie zu erhalten und
(i) die wir mit ihrer Einwilligung verarbeiten, oder
(ii) die wir zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei eine solche natürliche Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf deren Anfrage hin verarbeiten
in einem strukturierten, allgemein verwendeten und maschinenlesbaren Format, wobei das Recht besteht, diese Daten unter den in Artikel 20 der Verordnung festgelegten Bedingungen und Einschränkungen an einen anderen Administrator zu übertragen
f) hat das Recht, der Verarbeitung im Sinne von Artikel 21 der Verordnung aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, zu widersprechen.

Wenn wir eine solche Anfrage erhalten, werden wir den Antragsteller unverzüglich, in jedem Fall jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang der Anfrage, über die getroffenen Maßnahmen informieren. Bei Bedarf kann diese Frist unter Berücksichtigung der Komplexität und Anzahl der Bewerbungen um weitere zwei Monate verlängert werden. In bestimmten, in der Verordnung vorgesehenen Fällen ist unser Unternehmen nicht verpflichtet, der Aufforderung ganz oder teilweise nachzukommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Antrag offensichtlich unbegründet oder unverhältnismäßig ist, insbesondere weil er wiederholt wird. In solchen Fällen können wir (i) eine angemessene Gebühr erheben, die den Verwaltungskosten entspricht, die mit der Bereitstellung der angeforderten Informationen oder Mitteilungen oder der Durchführung der angeforderten Maßnahmen verbunden sind, oder (ii) uns weigern, der Anfrage nachzukommen.

Wenn wir die oben genannte Anfrage erhalten, aber begründete Zweifel an der Identität des Antragstellers haben, können wir ihn um die Bereitstellung zusätzlicher Informationen bitten, die zur Bestätigung seiner Identität erforderlich sind. Wir werden Ihre Anfragen und unsere Antworten darauf, einschließlich ihres Inhalts, für einen angemessenen Zeitraum (in der Regel 3–4 Jahre) archivieren, um unsere Rechte zu schützen und unseren Verpflichtungen aus der Verordnung nachzukommen.

Für den Fall, dass der Partner der Ansicht ist, dass ACOMWARE seine personenbezogenen Daten unbefugt verarbeitet oder sonst seine Rechte verletzt, hat er das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (d. h. Amt für den Schutz personenbezogener Daten), ob er das Recht hat, gerichtlichen Rechtsschutz zu beantragen.


 

Wie können Sie uns kontaktieren?

Für Anmerkungen und Fragen zum Schutz personenbezogener Daten sowie zur Kontaktaufnahme zur Ausübung Ihrer gesetzlichen Rechte können Sie sich an die folgenden Ansprechpartner wenden:
ACOMWARE, s.r.o
Prag 4, Budějovická 778/3, Postleitzahl 140 00
Email: osobni.udaje@acomware.cz
Tel.: 737 289 119 – Empfang (bitte fordern Sie einen Link zur Rechtsabteilung des Unternehmens an)

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